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Hier findest du alle Posts des Threads impressum-regeln-vereinsgeschichten.


Post 204 -

Gebt mir bitte ein kompletten fertigen text den ich Einstellen kann!


Dann mache ich das sofort. Danke!


Gruß Mathias


Gebt mir bitte ein kompletten fertigen text den ich Einstellen kann!


Dann mache ich das sofort. Danke!


Gruß Mathias



Post 112 -

Ich kopiere hier mal einiges rein aus einem anderen Forum. Einiges davon könnten wir übernehmen mit kleinen Abwandlungen speziell für unser eusozial.Forum.
Sagt mal, was Ihr meint, was wir davon brauchen.


Impressum.


Das Impressum wird sich im Februar 2010 ändern. Das Forum wird dann vom Verein eusozial betrieben und unterhalten werden.
Diese Änderungen werden dann bekanntgegeben und sich in den allgemeinen Informationen niederschlagen.



Allgemeine Informationen


Name und Anschrift
-----------------------------------------------------------


Postadresse
-----------------------------------------------------------


E-Mail-Adresse
-----------------------------------------------------------


Telefon
-----------------------------------------------------------


Weitere Informationen


Eigentümer der Domain:
Eigentümer der Software-Lizenz:
Fachliche Administration:


Technische Administration:


-


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Soweit besondere Bedingungen für einzelne Nutzungen dieser Website von den vorgenannten Nummern 1. bis 4. abweichen, wird an entsprechender Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen. In diesem Falle gelten im jeweiligen Einzelfall die besonderen Nutzungsbedingungen.


Quelle: Juraforum.de


Ich kopiere hier mal einiges rein aus einem anderen Forum. Einiges davon könnten wir übernehmen mit kleinen Abwandlungen speziell für unser eusozial.Forum.
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Impressum.


Das Impressum wird sich im Februar 2010 ändern. Das Forum wird dann vom Verein eusozial betrieben und unterhalten werden.
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Allgemeine Informationen


Name und Anschrift
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Quelle: Juraforum.de



Post 114 -

Regeln Für Benutzer des Forums und für Mitglieder des Vereins.


Regeln des Forums des Vereins eusozial.


1. Anmeldung mit richtigem Namen
Zur Anmeldung ist als Name der volle Vorname und der Wohnort nötig.
Wir möchten wissen, mit wem wir sprechen - freut Euch über den gleichen Vorzug! (Anmeldungen vor dem 25.V.2009 haben Bestandsschutz).
Konten können nach längerer Nichtnutzung gelöscht werden. Die Freischaltung erfolgt über den Administrator.
Mit der Anmeldung bestätigt man, die Forenregeln gelesen und akzeptiert zu haben.


2. Respekt, Höflichkeit, Verständnis und gemeinsames Interesse
Keine Beleidigungen, persönliche Anfeindungen, Sticheleien, unsinnige Provokationen. Keine Kritik am an der Idee, die dem Verein und seinem Forum zugrunde liegt. Sie ist die Idee der Nutzer des Forums und der Mitglieder des Vereins.
Wer streiten mag, kann sich einen anderen Platz dafür suchen.


3. Suchfunktion
Nutzt bitte möglichst die Suchen-Funktion bevor Ihr fragt. Schnell, einfach, direkt. Und man erspart vielen Leuten Zeit, auf eine bereits gestellte und beantwortete Frage zu antworten.
Scheut Euch andererseits nicht, Fragen zu stellen, die Mtglieder und das Team werden helfen, wo immer sie können.


4. Treffende Überschrift
Sinnvolle Überschriften, die das Thema gut beschreiben, wählen. Überschriften wie "Hilfe" "Toll..." "Schaut mal..." sind nicht erwünscht und werden gegebenenfalls abgeändert.


5. Signatur
Keine überladenen Signaturen bitte! Fremdwerbung oder Links sind möglich, aber nur nach Rücksprache erlaubt! Bitte wendet Euch an einen Administrator oder an das Team. Offenkundige Werbung und Links, die nicht abgesprochen sind, können vom Team jederzeit gelöscht werden.


6. Postings
Vermeidet das Wiederholen von Postings! Bitte auch nie zwei mal auf ,Absenden' klicken. Ein Beitrag sollte mit einer Begrüßung begonnen und mit einer Verabschiedung beendet werden. Achtet auf eine gut lesbare Form. Durch mehrmaliges Durchlesen lassen sich auch Rechtschreibfehler weitgehend vermeiden!


7. Melden fragwürdiger Inhalte
Die Administratoren und Moderatoren dieses Forums bemühen sich, fragwürdige Inhalte sofort zu entfernen/zu bearbeiten. Dies ist aber nicht immer sofort möglich. Daher werdet ihr darum gebeten, die Funktion "Beitrag melden" zu nutzen, sollte euch ein Verstoß gegen die Forumregeln aufgefallen sein.


8. Löschen von Beiträgen und Benutzern
Die Betreiber des Forums eusozial nehmen sich das Recht, Beiträge, Dateianhänge, Bilder, Tondokumente etc. ohne Vorankündigung vom Server zu löschen. Sie garantieren weder für die inhaltliche Korrektheit, Vollständigkeit, noch für die Aktualität und Verfügbarkeit des Online Angebots. Benutzer können unter bestimmten Umständen ohne Vorankündigung und ohne Nennung des Grundes aus dem System gelöscht werden. Desweiteren halten wir uns die Möglichkeit offen, rechtswidrige Inhalte gegebenenfalls an strafverfolgende Behörden weiterzugeben. Dieses gilt auch insbesondere für personenschutz- und tierschutzrechtliche Aspekte!


- Moderation: Benutzer, die vorwiegend störend im Forum auf sich aufmerksam machen, werden moderiert, das bedeutet, Ihre Beiträge werden erst durch die Moderatoren freigeschalten.
- Sperrung: Ein Benutzer wird temporär oder dauerhaft aus dem Forenbetrieb ausgeschlossen.


Achtung: Diese Internetseite wird verwaltet, d.h eingestellte Inhalte dürfen von befugten Personengruppen editiert, verändert oder gelöscht werden. Bei einer Editierung wird streng darauf geachtet, entweder 1.) fragwürdige Inhalte zu entfernen, 2.) die äußere Form zu verbessern, 3.) Kommentare auf Verstöße zu hinterlassen, nicht jedoch die Meinung des Autors in einem Posts zu verändern, und oder den Inhalt zu verfälschen. Wir stehen dafür ein, das Posts niemals ohne Hinweis des Bearbeiters (Moderator/Administrator) verändert werden, es sei denn es handelt sich um die rechtschreibliche Korrektur.
Löschungen jedoch können ohne Vorankündigung und Nennung des Grundes erfolgen!


9. Mitglieder des Vereins eusozial
Mitglieder des Vereins sollten sich an einen Administrator wenden, um für die internen Bereiche freigeschaltet zu werden.


10. Freischaltung
Eine normale Freischaltung eines Kontos(Egal ob eusozial-Mitglied oder nicht) kann bis zu 48 Stunden dauern, sollte danach keine Freischaltung erfolgt sein, liegt das an einem Verstoß gegen diese Forenregeln oder ein Fehler liegt vor. In diesem Fall bitte einen Administrator kontaktieren. Danke!


11. Zugangsrechte
Gäste dürfen nur bestimmte Bereiche einsehen und können nicht schreiben.
Registrierte Benutzer können die meisten Foren sehen und haben in den meisten Foren Schreibrechte. Sie können Bilder in den ihnen zugänglichen Unterforen hochladen.
eusozial-Mitglieder können alle relevanten Bereiche im Forum einsehen und haben ebenfalls fast uneingeschränkte Schreibrechte.
Moderatoren haben in ihren jeweiligen Moderationsforen nahezu uneingeschränktes Fugungsrecht.
Administratoren haben uneingeschränktes Recht zur Sicherstellung des Forenbetriebes.


Wir wünschen Euch viel Spaß hier im Forum!


Das Team von eusozial.


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9. Mitglieder des Vereins eusozial
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10. Freischaltung
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11. Zugangsrechte
Gäste dürfen nur bestimmte Bereiche einsehen und können nicht schreiben.
Registrierte Benutzer können die meisten Foren sehen und haben in den meisten Foren Schreibrechte. Sie können Bilder in den ihnen zugänglichen Unterforen hochladen.
eusozial-Mitglieder können alle relevanten Bereiche im Forum einsehen und haben ebenfalls fast uneingeschränkte Schreibrechte.
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Das Team von eusozial.



Post 115 -

Vereinssatzung


6. Organe der Arbeitsgemeinschaft


Organe des „Vereins…" sind


a) die Mitgliederversammlung


b)der Vorstand



7. Mitgliederversammlung


7.1.
Das oberste Organ bildet die Mitgliederversammlung.
Sie wird bei Bedarf vom 1. Vorsitzenden schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung einberufen. Zwischen der Versendung der Einladung und dem Versammlungstag müssen mindestens 10 Tage liegen. Sie ist außerdem einzuberufen, wenn dies 30% der Mitglieder schriftlich unter Darlegung der Gründe beantragen. In diesem Fall muß die Mitgliederversammlung spätestens innerhalb von 2 Monaten einberufen werden. Bei besonders dringlichen Angelegenheiten ist der 1. Vorsitzende berechtigt, von der Einhaltung dieser Fristen abzusehen (außerordentliche Mitgliederversammlung). In der Einladung ist auf die besonderen Umstände ausdrücklich hinzuweisen.



7.2.
Anträge, die von der Mitgliederversammlung behandelt werden sollen, müssen spätestens 7 Tage vorher beim 1. Vorsitzenden schriftlich eingereicht werden. Der Vorstand kann einen rechtzeitig gestellten Antrag beurteilen und in die Tagesordnung eine Abstimmungsempfehlung aufnehmen. Ist diese Frist nicht gewährt, so kann ein Antrag behandelt werden, wenn er vom Vorstand zur Abstimmung zugelassen wird.


7.3.
Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt ordnungsgemäß, wenn sie an die letzte, vom Mitglied benannte Adresse erfolgt ist.


7.4.
Der Mitgliederversammlung obliegt
a) die Wahl des Vorstandes;


b) die Entlastung des Vorstandes. Die Mitgliederversammlung kann zur Überprüfung des Kassenberichts Revisoren bestellen. Die Revisoren haben der Mitgliederversammlung zu berichten und eine Empfehlung zu erteilen, ob die Entlastung erfolgen kann. Über die Feststellungen der Revisoren ist eine Niederschrift zu erstellen.


Der Vorstand ist den Revisoren gegenüber verpflichtet, sämtliche der erhaltenen Kenntnisse vertraulich zu behandeln;


c) die Abberufung des Vorstandes. Sie kann nur erfolgen, wenn sich 75 % der erschienenen Mitglieder dafür aussprechen und wenn zugleich ein neuer Vorstand mit einfacher Mehrheit gewählt wird (konstruktives Mißtrauen);


d) die Abstimmung über Satzungsänderungen;


e) die ihr vom Vorstand zur Abstimmung vorgelegten sonstigen Gemeinschaftsangelegenheiten;


f) die Beschlußfassung über die Auflösung des Vereins;



7.5.
Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlußfähig.
Einladungsmängel werden geheilt, wenn die nicht ordnungsgemäß geladenen Mitglieder tatsächlich erschienen sind.



7.6.
Es wird durch Handzeichen abgestimmt, es sei denn, die Mitgliederversammlung beschließt geheime Abstimmung. Minderjährige sind nicht stimmberechtigt. Bei der Abstimmung entscheidet die einfache Mehrheit der erschienenen Mitglieder. Enthaltung und ungültige Stimmen werden nicht gezählt. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des 1. Vorsitzenden bzw. des Versammlungsleiter den Ausschlag.


7.7.
Über jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen. Die Niederschrift muß mindestens enthalten: Ort und Tag der Versammlung, die Zahl der erschienenen Mitglieder, die Einladung, die gestellten Anträge sowie die gefaßten Beschlüsse und vorgenommenen Wahlen. Die Niederschrift ist vom 1. Vorsitzenden bzw. Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterschreiben.
Jedes Mitglied ist berechtigt, die Niederschrift einzusehen.



8. Vorstand


8.1.
Der Vorstand besteht aus dem
a) 1. Vorsitzenden


b) Stellv. des Vorsitzenden


c) Schatzmeister (Kassierer)


d) Schriftführer


e) Beiratsmitglied



8.2.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden bzw. durch zwei andere Vorstände gemeinsam. Im Innenverhältnis wird bestimmt, daß der Vertretung ein Beschluß zugrunde liegen muß.


8.3.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Er bleibt bis zur satzungsgemäßen Neuwahl des nächsten Vorstandes im Amt.


8.4.
Das Amt eines Vorstandsmitgliedes endet mit seinem Ausscheiden aus den Verein. Verschiedene Vorstandsämter können nicht in einer Person vereinigt werden. Tritt ein Vorstandsmitglied zurück oder scheidet es aus sonstigen Gründen aus, so wird durch den bleibenden Vorstand ein geschäftsführendes Vorstandsmitglied an seine Stelle bestimmt.


8.5.
Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins. Er gibt sich eine Geschäftsordnung. Er ist für alle Vereinsangelegenheiten zuständig, die nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten sind, oder die diese an sich zieht.


8.6.
Der Vorstand faßt seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Er ist beschlußfähig, wenn mindestens 3 Mitglieder anwesend sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden; bei seiner Abwesenheit die des 2. Vorsitzenden. Es besteht Sitzungszwang.


9. Satzungsänderungen


9.1.
Satzungsänderungen können nur in der Mitgliederversammlung behandelt werden, wenn die alte Fassung der angestrebten neuen Fassung in der Tagesordnung gegenübergestellt und eine Begründung für die Änderung gegeben wird. In der Einladung ist ausdrücklich auf die geplante Satzungsänderung und die zu ändernde Satzungsbestimmung hinzuweisen.


9.2.
Sämtliche Satzungsänderungen können nur mit einer Mehrheit von 75 % der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden. Satzungsänderungen aufgrund behördlicher Maßnahmen (z.B. Auflagen oder Bedingungen) können vom Vorstand beschlossen werden. Sie sind in der nächsten Mitgliederversammlung vorzutragen.


9.3.
Jede Satzungsänderung ist dem zuständigen Finanzamt durch Übersendung der geänderten Satzung anzuzeigen.


10. Auflösung des Vereins


10.1.
Der Verein kann durch Beschluß der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Für den Auflösungsbeschluß ist eine Mehrheit von 75 % der erschienenen stimmberechtigten Vereinsmitglieder erforderlich. Die Auflösung des Vereins darf nur der einzige Tagesordnungspunkt der Mitgliederversammlung sein.


10.2.
Die Liquidation erfolgt durch den Vorstand.


10.3.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks wird das Vermögen ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke im Sinne des Punktes 2 dieser Satzung verwendet.
Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des zuständigen Finanzamtes ausgeführt werden.




Leider fehlen die ersten 5 Punkte der Satzung, kann ich da nicht einsehen und rauskopieren, aber man findet solche Satzungsentwürfe auch überall im Web, die man dann entspr. anpassen kann.


Vereinssatzung


6. Organe der Arbeitsgemeinschaft


Organe des „Vereins…" sind


a) die Mitgliederversammlung


b)der Vorstand



7. Mitgliederversammlung


7.1.
Das oberste Organ bildet die Mitgliederversammlung.
Sie wird bei Bedarf vom 1. Vorsitzenden schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung einberufen. Zwischen der Versendung der Einladung und dem Versammlungstag müssen mindestens 10 Tage liegen. Sie ist außerdem einzuberufen, wenn dies 30% der Mitglieder schriftlich unter Darlegung der Gründe beantragen. In diesem Fall muß die Mitgliederversammlung spätestens innerhalb von 2 Monaten einberufen werden. Bei besonders dringlichen Angelegenheiten ist der 1. Vorsitzende berechtigt, von der Einhaltung dieser Fristen abzusehen (außerordentliche Mitgliederversammlung). In der Einladung ist auf die besonderen Umstände ausdrücklich hinzuweisen.



7.2.
Anträge, die von der Mitgliederversammlung behandelt werden sollen, müssen spätestens 7 Tage vorher beim 1. Vorsitzenden schriftlich eingereicht werden. Der Vorstand kann einen rechtzeitig gestellten Antrag beurteilen und in die Tagesordnung eine Abstimmungsempfehlung aufnehmen. Ist diese Frist nicht gewährt, so kann ein Antrag behandelt werden, wenn er vom Vorstand zur Abstimmung zugelassen wird.


7.3.
Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt ordnungsgemäß, wenn sie an die letzte, vom Mitglied benannte Adresse erfolgt ist.


7.4.
Der Mitgliederversammlung obliegt
a) die Wahl des Vorstandes;


b) die Entlastung des Vorstandes. Die Mitgliederversammlung kann zur Überprüfung des Kassenberichts Revisoren bestellen. Die Revisoren haben der Mitgliederversammlung zu berichten und eine Empfehlung zu erteilen, ob die Entlastung erfolgen kann. Über die Feststellungen der Revisoren ist eine Niederschrift zu erstellen.


Der Vorstand ist den Revisoren gegenüber verpflichtet, sämtliche der erhaltenen Kenntnisse vertraulich zu behandeln;


c) die Abberufung des Vorstandes. Sie kann nur erfolgen, wenn sich 75 % der erschienenen Mitglieder dafür aussprechen und wenn zugleich ein neuer Vorstand mit einfacher Mehrheit gewählt wird (konstruktives Mißtrauen);


d) die Abstimmung über Satzungsänderungen;


e) die ihr vom Vorstand zur Abstimmung vorgelegten sonstigen Gemeinschaftsangelegenheiten;


f) die Beschlußfassung über die Auflösung des Vereins;



7.5.
Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlußfähig.
Einladungsmängel werden geheilt, wenn die nicht ordnungsgemäß geladenen Mitglieder tatsächlich erschienen sind.



7.6.
Es wird durch Handzeichen abgestimmt, es sei denn, die Mitgliederversammlung beschließt geheime Abstimmung. Minderjährige sind nicht stimmberechtigt. Bei der Abstimmung entscheidet die einfache Mehrheit der erschienenen Mitglieder. Enthaltung und ungültige Stimmen werden nicht gezählt. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des 1. Vorsitzenden bzw. des Versammlungsleiter den Ausschlag.


7.7.
Über jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen. Die Niederschrift muß mindestens enthalten: Ort und Tag der Versammlung, die Zahl der erschienenen Mitglieder, die Einladung, die gestellten Anträge sowie die gefaßten Beschlüsse und vorgenommenen Wahlen. Die Niederschrift ist vom 1. Vorsitzenden bzw. Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterschreiben.
Jedes Mitglied ist berechtigt, die Niederschrift einzusehen.



8. Vorstand


8.1.
Der Vorstand besteht aus dem
a) 1. Vorsitzenden


b) Stellv. des Vorsitzenden


c) Schatzmeister (Kassierer)


d) Schriftführer


e) Beiratsmitglied



8.2.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden bzw. durch zwei andere Vorstände gemeinsam. Im Innenverhältnis wird bestimmt, daß der Vertretung ein Beschluß zugrunde liegen muß.


8.3.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Er bleibt bis zur satzungsgemäßen Neuwahl des nächsten Vorstandes im Amt.


8.4.
Das Amt eines Vorstandsmitgliedes endet mit seinem Ausscheiden aus den Verein. Verschiedene Vorstandsämter können nicht in einer Person vereinigt werden. Tritt ein Vorstandsmitglied zurück oder scheidet es aus sonstigen Gründen aus, so wird durch den bleibenden Vorstand ein geschäftsführendes Vorstandsmitglied an seine Stelle bestimmt.


8.5.
Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins. Er gibt sich eine Geschäftsordnung. Er ist für alle Vereinsangelegenheiten zuständig, die nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten sind, oder die diese an sich zieht.


8.6.
Der Vorstand faßt seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Er ist beschlußfähig, wenn mindestens 3 Mitglieder anwesend sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden; bei seiner Abwesenheit die des 2. Vorsitzenden. Es besteht Sitzungszwang.


9. Satzungsänderungen


9.1.
Satzungsänderungen können nur in der Mitgliederversammlung behandelt werden, wenn die alte Fassung der angestrebten neuen Fassung in der Tagesordnung gegenübergestellt und eine Begründung für die Änderung gegeben wird. In der Einladung ist ausdrücklich auf die geplante Satzungsänderung und die zu ändernde Satzungsbestimmung hinzuweisen.


9.2.
Sämtliche Satzungsänderungen können nur mit einer Mehrheit von 75 % der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden. Satzungsänderungen aufgrund behördlicher Maßnahmen (z.B. Auflagen oder Bedingungen) können vom Vorstand beschlossen werden. Sie sind in der nächsten Mitgliederversammlung vorzutragen.


9.3.
Jede Satzungsänderung ist dem zuständigen Finanzamt durch Übersendung der geänderten Satzung anzuzeigen.


10. Auflösung des Vereins


10.1.
Der Verein kann durch Beschluß der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Für den Auflösungsbeschluß ist eine Mehrheit von 75 % der erschienenen stimmberechtigten Vereinsmitglieder erforderlich. Die Auflösung des Vereins darf nur der einzige Tagesordnungspunkt der Mitgliederversammlung sein.


10.2.
Die Liquidation erfolgt durch den Vorstand.


10.3.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks wird das Vermögen ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke im Sinne des Punktes 2 dieser Satzung verwendet.
Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des zuständigen Finanzamtes ausgeführt werden.




Leider fehlen die ersten 5 Punkte der Satzung, kann ich da nicht einsehen und rauskopieren, aber man findet solche Satzungsentwürfe auch überall im Web, die man dann entspr. anpassen kann.



Post 190 -

Bei 3.3. würd ich sagen:


3.3. Es sollten grundsätzlich nur Tatsächliches eingetragen werden (z.B. Alter, Name etc), keine fiktiven Angaben.


Ansonsten könnteste das so erstmal einstellen, Phil. Alles weitere wird sich in der Praxis finden und kann ja ergänzt werden.
LG, Frank.


Bei 3.3. würd ich sagen:


3.3. Es sollten grundsätzlich nur Tatsächliches eingetragen werden (z.B. Alter, Name etc), keine fiktiven Angaben.


Ansonsten könnteste das so erstmal einstellen, Phil. Alles weitere wird sich in der Praxis finden und kann ja ergänzt werden.
LG, Frank.



Post 516 -

He Mathias, wir müssen das Impressum ins Forum hacken, glaube ich. Vllt. mit nen Hinweis, dass es sich nach Vereinsgründung im Februar nochmal ändert im Sinne der Regeln.


Also musst Du wohl bis dahin Deinen Namen angeben als Betreiber. Rein muss das Ding... :crazy:
Sonst fällt irgendwen nochwas ein, um uns was anzuhängen...


LG, Frank.


PS: Ich hab einen Hinweis auf die künftigen Änderungen bezüglich des Betreibers, des Vereins, oben eingefügt.
Die restl. Sachen muss Du erstmal ausfüllen. Umsatzsteuer und so kannste sicher erstmal weglassen, ist ja eine Privatveranstaltung bis jetzt...


He Mathias, wir müssen das Impressum ins Forum hacken, glaube ich. Vllt. mit nen Hinweis, dass es sich nach Vereinsgründung im Februar nochmal ändert im Sinne der Regeln.


Also musst Du wohl bis dahin Deinen Namen angeben als Betreiber. Rein muss das Ding... :crazy:
Sonst fällt irgendwen nochwas ein, um uns was anzuhängen...


LG, Frank.


PS: Ich hab einen Hinweis auf die künftigen Änderungen bezüglich des Betreibers, des Vereins, oben eingefügt.
Die restl. Sachen muss Du erstmal ausfüllen. Umsatzsteuer und so kannste sicher erstmal weglassen, ist ja eine Privatveranstaltung bis jetzt...



Post 2423 -

Ich hab mal in anderen Vereinsforen rumgeschnüffelt und eine Satzung gefunden und etwas angepasst. An den Zielen können wir noch etwas feilen... :pardon: wegen der Gemeinnützigkeit. Vllt. fällt Euch was Nettes ein?


Mir fiel auf, dass in den Vereinsforen die Namen der Mitglieder einsehbar sind. Ich finde das sehr seriös.


Hier mal die Satzung:
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Name, Sitz, Geschäftsjahr


1. Der Verein führt den Namen "eusozial Deutschland" e. V.
2. Der Verein hat seinen Sitz in Kobern-Gondorf. Er wird im Vereinsregister des Amtsgerichts Koblenz eingetragen.
3. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2


Zweck des Vereins und Gemeinnützigkeit
1. Zweck des Vereins ist die Förderung des Schutzes, Beobachtung & Erforschung der Ameisenfauna Deutschlands sowie die Erforschung und Beobachtung von Ameisenarten aus anderen Regionen der Welt.
2. Der Verein will diese Grundsatzaufgabe aktiv unterstützen und setzt sich nachstehende Ziele:
1. Die Mitglieder des Vereins wollen die myrmecologische Forschung vorantreiben, sowie ideell und finanziell fördern.
2. Den Arten- und Biotopschutz als Voraussetzung zur Erhaltung insbesondere von bedrohten Tierarten aktiv betreiben und unterstützen. Damit will der Verein der praktischen Naturschutzarbeit dienen.
3. Unterstützung beim Ausbau der Bildungsarbeit, insbesondere bei Kindern, Jugendlichen und Laien durch projektorientierten Unterricht zur Förderung eines breiten Umweltbewusstseins.
4. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
5. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
6. Materielle und finanzielle Mittel des Vereins werden ausschließlich für die Förderung der Erhaltung und Erforschung der Ameisenfauna Deutschlands nach den satzungsgemäßen Zielvorstellungen und zur Förderung des Vereinslebens eingesetzt.
7. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins.
8. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 3


Mitgliedschaft des Vereins
1. Mitglieder des Vereins können auf der Grundlage einer schriftlichen Beitrittserklärung bei Anerkennung der Satzung sein:
o natürliche Personen nach Vollendung des 18. Lebensjahres, Kinder und Jugendliche mit Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten
o juristische Personen
2. Über das schriftliche Aufnahmegesuch eines Mitgliedes entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.
3. Die Mitgliedschaft wird wirksam nach Entrichtung des ersten Mitgliedsbeitrages und der Eintragung in das Mitgliederverzeichnis im Internetauftritt des Vereins.
4. Juristische Personen haben einen stimmberechtigten Vertreter zu benennen.
5. Zu Ehrenmitgliedern des Vereins können auf mündlichen oder schriftlichen Vorschlag an den Vorstand, solche Personen ernannt werden, die sich durch besondere Verdienste für die Erhaltung und Erforschung der Ameisenfauna in Deutschland ausgezeichnet haben.
6. Über den Antrag auf Ehrenmitgliedschaft entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit. Ehrenmitglieder haben Wahlrecht und sind von der Beitragspflicht befreit.
7. Mit der Aufnahme in den Verein sind die Mitglieder an die Satzung und alle satzungsgemäß gefassten Beschlüsse gebunden und verpflichtet, die Interessen des Vereins zu wahren und zu fördern. In allen Handlungen des Vereins gilt der Grundsatz der Förderung, der Erhaltung und Erforschung der Ameisenfauna Deutschlands.
§ 4


Beendigung der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod und durch Auflösung bei juristischen Personen.
2. Der Austritt eines Mitgliedes kann nur zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen.
3. Wenn ein Mitglied 3 Monate nach Fälligkeit mit der Beitragszahlung im Rückstand steht, kann es aus dem Verein durch absoluten Mehrheitsbeschluss des Vorstandes ausgesch1ossen werden. Hierüber ist ein schriftlicher Bescheid an das Mitglied zu geben.
4. Der Ausschluss eines Mitgliedes kann erfolgen, wenn gegen die Vereinsinteressen verstoßen oder ehrenwidrige bzw. die Würde anderer Mitglieder oder des Vereins herabwürdigende Handlungen begangen wurden.

§5


Finanzen des Vereins
1. Die Einkünfte des Vereins bestehen aus
o Mitgliederbeiträgen
o Spenden
o Förderzuwendungen
o Vermächtnissen u.a.
2. Zwecks Deckung der Ausgaben des Vereins sind die Mitglieder zur Zahlung eines Mitgliedsbeitrages verpflichtet, dessen Höhe im eigenen Ermessen liegt. Die Mitgliederversammlung setzt jedoch einen Mindestbeitrag fest, dessen Höhe für natürliche und juristische Personen unterschiedlich bemessen sein soll.
3. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich am 1. Januar fällig und ist bis spätestens 31. 3. des jeweiligen Jahres auf das Vereinskonto zu überweisen.
4. Der Verein nimmt finanzielle und materielle Spenden von Mitgliedern und Nichtmitgliedern entgegen, soweit das mit den Interessen des Vereins in Übereinstimmung steht.

§ 6


Verwaltung des Vereins
1. Organe des Vereins sind
o der Vorstand
o die Mitgliederversammlung.
Der Vorstand besteht aus 5 Mitgliedern.
2. Der Vorstand setzt sich zusammen aus
o dem Vorsitzenden,
o dem stellvertretenden Vorsitzenden,
o dem Schatzmeister,
o 2 Beisitzern.
3. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch
o den Vorsitzenden oder
o den stellvertretenden Vorsitzenden oder
o den Schatzmeister.
§ 7


Beschlussfähigkeit des Vorstandes
1. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei der unter § 6 Abs. 2 genannten Mitglieder anwesend sind. Er fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder.
2. Alle Beschlüsse des Vorstandes sind in einem Protokoll niederzulegen. Das Protokoll ist vom Vorstandsvorsitzenden oder vom geschäftsführenden Vorstandsmitglied zu unterzeichnen.

§ 8


Amtsdauer des Vorstandes
1. Die zu wählenden Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei Jahren gewählt; sie bleiben jedoch bis zur Neuwahl im Amt. Wiederwahl ist zulässig.
2. Scheidet ein gewähltes Vorstandsmitglied während der Amtszeit des Vorstandes aus, so erfolgt in der nächsten Mitgliederversammlung für den Rest der Amtszeit eine Neuwahl.
3. Die vorzeitige Beendigung der Amtsdauer des Vorstandes kann durch einstimmigen Beschluss des Vorstandes selbst oder durch eine außerordentliche Mitgliederversammlung bei mindestens zweidrittel Mehrheit herbeigeführt werden.

§ 9


Aufgaben des Vorstandes
1. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins.
2. Vorstandssitzungen finden in der Regel mindestens zweimal im Jahr statt. Bei Bedarf wird zu einer außerordentlichen Sitzung durch den Vorstandsvorsitzenden oder seinen Stellvertreter eingeladen.
3. Der Vorstand bereitet alle Veranstaltungen des Vereins vor, insbesondere Mitgliederversammlung, setzt die Tagesordnung fest und führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus.
4. Der Vorstand legt der Mitgliederversammlung den Finanzplan zur Genehmigung vor und gibt Richtlinien für die Erreichung der Vereinsziele vor.
§ 10


Verwaltung des Vermögens
1. Das Vermögen und die Erträge des Vereins müssen ausschließlich und unmittelbar zur Erfüllung der Satzungszwecke verwendet werden.
2. Die Einnahmen und Ausgaben sind in einer den steuerlichen Bestimmungen über die Gemeinnützigkeit entsprechenden Weise ordnungsgemäß aufzuzeichnen.
3. Über die Anlage des Vermögens und der Erträge entscheidet der Vorstand.
4. Die Verwaltung des Vermögens und der Erträge erfolgt durch den Schatzmeister.

§ 11


Mitgliederversammlung
1. Mindestens einmal im Jahr ist eine ordentliche Mitgliederversammlung als Jahreshauptversammlung durchzuführen. Die Mitgliederversammlung soll durch den geschäftsführenden Vorstand vorbereitet werden und sollte möglichst in den letzten drei Monaten eines jeden Jahres stattfinden. Die Einladung der Mitglieder erfolgt schriftlich einen Monat vor dem Sitzungstermin.
2. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann der Vorstand jederzeit einberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert.
3. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann einberufen werden, wenn 30 % der Mitglieder dieses schriftlich und unter Angabe der Gründe beantragen.
4. Der Mitgliederversammlung obliegt
o die Entgegennahme des schriftlichen Rechenschaftsberichtes des Vorstandes,
o die Entgegennahme des Berichtes des Rechnungsprüfers,
o die Beratung über weitere Aufgaben und Angelegenheiten des Vereins sowie den Jahresplan,
o der Beschluss der Wahlordnung,
o die Wahl des Vorstandes,
o die Beratung und der Beschluss des Jahreshaushaltsplanes,
o die Festsetzung der Höhe der Mitgliedsbeiträge (Mindestsatz),
o die Verleihung und Anerkennung der Ehrenmitgliedschaft,
o die Änderung der Satzung und die freiwillige Auflösung des Vereins.

§ 12


Beschlussfassung der Mitgliederversammlung
1. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, wobei Stimmenthaltungen als ungültige Stimmen gewertet werden.
2. Über jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen.
3. Die Mitgliederversammlung wählt aus ihren Reihen zwei Rechnungsprüfer. Diese haben die Pflicht, die vom Vorstand erarbeitete Jahresendabrechnung zu überprüfen.
4. Das Protokoll darüber ist als Prüfungsbericht der Mitgliederversammlung vorzulegen.
5. Unterschriftsberechtigt für die Protokolle der Mitgliederversammlung sind
o der Versammlungsleiter und
o ein Vorstandsmitglied.
§ 13
Auflösung des Vereins
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke ist das Vermögen zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.



Satzung erstellt: Kobern-Gondorf, den 06.01.2010


Ich hab mal in anderen Vereinsforen rumgeschnüffelt und eine Satzung gefunden und etwas angepasst. An den Zielen können wir noch etwas feilen... :pardon: wegen der Gemeinnützigkeit. Vllt. fällt Euch was Nettes ein?


Mir fiel auf, dass in den Vereinsforen die Namen der Mitglieder einsehbar sind. Ich finde das sehr seriös.


Hier mal die Satzung:
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Name, Sitz, Geschäftsjahr


1. Der Verein führt den Namen "eusozial Deutschland" e. V.
2. Der Verein hat seinen Sitz in Kobern-Gondorf. Er wird im Vereinsregister des Amtsgerichts Koblenz eingetragen.
3. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2


Zweck des Vereins und Gemeinnützigkeit
1. Zweck des Vereins ist die Förderung des Schutzes, Beobachtung & Erforschung der Ameisenfauna Deutschlands sowie die Erforschung und Beobachtung von Ameisenarten aus anderen Regionen der Welt.
2. Der Verein will diese Grundsatzaufgabe aktiv unterstützen und setzt sich nachstehende Ziele:
1. Die Mitglieder des Vereins wollen die myrmecologische Forschung vorantreiben, sowie ideell und finanziell fördern.
2. Den Arten- und Biotopschutz als Voraussetzung zur Erhaltung insbesondere von bedrohten Tierarten aktiv betreiben und unterstützen. Damit will der Verein der praktischen Naturschutzarbeit dienen.
3. Unterstützung beim Ausbau der Bildungsarbeit, insbesondere bei Kindern, Jugendlichen und Laien durch projektorientierten Unterricht zur Förderung eines breiten Umweltbewusstseins.
4. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
5. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
6. Materielle und finanzielle Mittel des Vereins werden ausschließlich für die Förderung der Erhaltung und Erforschung der Ameisenfauna Deutschlands nach den satzungsgemäßen Zielvorstellungen und zur Förderung des Vereinslebens eingesetzt.
7. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins.
8. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 3


Mitgliedschaft des Vereins
1. Mitglieder des Vereins können auf der Grundlage einer schriftlichen Beitrittserklärung bei Anerkennung der Satzung sein:
o natürliche Personen nach Vollendung des 18. Lebensjahres, Kinder und Jugendliche mit Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten
o juristische Personen
2. Über das schriftliche Aufnahmegesuch eines Mitgliedes entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.
3. Die Mitgliedschaft wird wirksam nach Entrichtung des ersten Mitgliedsbeitrages und der Eintragung in das Mitgliederverzeichnis im Internetauftritt des Vereins.
4. Juristische Personen haben einen stimmberechtigten Vertreter zu benennen.
5. Zu Ehrenmitgliedern des Vereins können auf mündlichen oder schriftlichen Vorschlag an den Vorstand, solche Personen ernannt werden, die sich durch besondere Verdienste für die Erhaltung und Erforschung der Ameisenfauna in Deutschland ausgezeichnet haben.
6. Über den Antrag auf Ehrenmitgliedschaft entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit. Ehrenmitglieder haben Wahlrecht und sind von der Beitragspflicht befreit.
7. Mit der Aufnahme in den Verein sind die Mitglieder an die Satzung und alle satzungsgemäß gefassten Beschlüsse gebunden und verpflichtet, die Interessen des Vereins zu wahren und zu fördern. In allen Handlungen des Vereins gilt der Grundsatz der Förderung, der Erhaltung und Erforschung der Ameisenfauna Deutschlands.
§ 4


Beendigung der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod und durch Auflösung bei juristischen Personen.
2. Der Austritt eines Mitgliedes kann nur zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen.
3. Wenn ein Mitglied 3 Monate nach Fälligkeit mit der Beitragszahlung im Rückstand steht, kann es aus dem Verein durch absoluten Mehrheitsbeschluss des Vorstandes ausgesch1ossen werden. Hierüber ist ein schriftlicher Bescheid an das Mitglied zu geben.
4. Der Ausschluss eines Mitgliedes kann erfolgen, wenn gegen die Vereinsinteressen verstoßen oder ehrenwidrige bzw. die Würde anderer Mitglieder oder des Vereins herabwürdigende Handlungen begangen wurden.

§5


Finanzen des Vereins
1. Die Einkünfte des Vereins bestehen aus
o Mitgliederbeiträgen
o Spenden
o Förderzuwendungen
o Vermächtnissen u.a.
2. Zwecks Deckung der Ausgaben des Vereins sind die Mitglieder zur Zahlung eines Mitgliedsbeitrages verpflichtet, dessen Höhe im eigenen Ermessen liegt. Die Mitgliederversammlung setzt jedoch einen Mindestbeitrag fest, dessen Höhe für natürliche und juristische Personen unterschiedlich bemessen sein soll.
3. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich am 1. Januar fällig und ist bis spätestens 31. 3. des jeweiligen Jahres auf das Vereinskonto zu überweisen.
4. Der Verein nimmt finanzielle und materielle Spenden von Mitgliedern und Nichtmitgliedern entgegen, soweit das mit den Interessen des Vereins in Übereinstimmung steht.

§ 6


Verwaltung des Vereins
1. Organe des Vereins sind
o der Vorstand
o die Mitgliederversammlung.
Der Vorstand besteht aus 5 Mitgliedern.
2. Der Vorstand setzt sich zusammen aus
o dem Vorsitzenden,
o dem stellvertretenden Vorsitzenden,
o dem Schatzmeister,
o 2 Beisitzern.
3. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch
o den Vorsitzenden oder
o den stellvertretenden Vorsitzenden oder
o den Schatzmeister.
§ 7


Beschlussfähigkeit des Vorstandes
1. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei der unter § 6 Abs. 2 genannten Mitglieder anwesend sind. Er fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder.
2. Alle Beschlüsse des Vorstandes sind in einem Protokoll niederzulegen. Das Protokoll ist vom Vorstandsvorsitzenden oder vom geschäftsführenden Vorstandsmitglied zu unterzeichnen.

§ 8


Amtsdauer des Vorstandes
1. Die zu wählenden Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei Jahren gewählt; sie bleiben jedoch bis zur Neuwahl im Amt. Wiederwahl ist zulässig.
2. Scheidet ein gewähltes Vorstandsmitglied während der Amtszeit des Vorstandes aus, so erfolgt in der nächsten Mitgliederversammlung für den Rest der Amtszeit eine Neuwahl.
3. Die vorzeitige Beendigung der Amtsdauer des Vorstandes kann durch einstimmigen Beschluss des Vorstandes selbst oder durch eine außerordentliche Mitgliederversammlung bei mindestens zweidrittel Mehrheit herbeigeführt werden.

§ 9


Aufgaben des Vorstandes
1. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins.
2. Vorstandssitzungen finden in der Regel mindestens zweimal im Jahr statt. Bei Bedarf wird zu einer außerordentlichen Sitzung durch den Vorstandsvorsitzenden oder seinen Stellvertreter eingeladen.
3. Der Vorstand bereitet alle Veranstaltungen des Vereins vor, insbesondere Mitgliederversammlung, setzt die Tagesordnung fest und führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus.
4. Der Vorstand legt der Mitgliederversammlung den Finanzplan zur Genehmigung vor und gibt Richtlinien für die Erreichung der Vereinsziele vor.
§ 10


Verwaltung des Vermögens
1. Das Vermögen und die Erträge des Vereins müssen ausschließlich und unmittelbar zur Erfüllung der Satzungszwecke verwendet werden.
2. Die Einnahmen und Ausgaben sind in einer den steuerlichen Bestimmungen über die Gemeinnützigkeit entsprechenden Weise ordnungsgemäß aufzuzeichnen.
3. Über die Anlage des Vermögens und der Erträge entscheidet der Vorstand.
4. Die Verwaltung des Vermögens und der Erträge erfolgt durch den Schatzmeister.

§ 11


Mitgliederversammlung
1. Mindestens einmal im Jahr ist eine ordentliche Mitgliederversammlung als Jahreshauptversammlung durchzuführen. Die Mitgliederversammlung soll durch den geschäftsführenden Vorstand vorbereitet werden und sollte möglichst in den letzten drei Monaten eines jeden Jahres stattfinden. Die Einladung der Mitglieder erfolgt schriftlich einen Monat vor dem Sitzungstermin.
2. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann der Vorstand jederzeit einberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert.
3. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann einberufen werden, wenn 30 % der Mitglieder dieses schriftlich und unter Angabe der Gründe beantragen.
4. Der Mitgliederversammlung obliegt
o die Entgegennahme des schriftlichen Rechenschaftsberichtes des Vorstandes,
o die Entgegennahme des Berichtes des Rechnungsprüfers,
o die Beratung über weitere Aufgaben und Angelegenheiten des Vereins sowie den Jahresplan,
o der Beschluss der Wahlordnung,
o die Wahl des Vorstandes,
o die Beratung und der Beschluss des Jahreshaushaltsplanes,
o die Festsetzung der Höhe der Mitgliedsbeiträge (Mindestsatz),
o die Verleihung und Anerkennung der Ehrenmitgliedschaft,
o die Änderung der Satzung und die freiwillige Auflösung des Vereins.

§ 12


Beschlussfassung der Mitgliederversammlung
1. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, wobei Stimmenthaltungen als ungültige Stimmen gewertet werden.
2. Über jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen.
3. Die Mitgliederversammlung wählt aus ihren Reihen zwei Rechnungsprüfer. Diese haben die Pflicht, die vom Vorstand erarbeitete Jahresendabrechnung zu überprüfen.
4. Das Protokoll darüber ist als Prüfungsbericht der Mitgliederversammlung vorzulegen.
5. Unterschriftsberechtigt für die Protokolle der Mitgliederversammlung sind
o der Versammlungsleiter und
o ein Vorstandsmitglied.
§ 13
Auflösung des Vereins
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke ist das Vermögen zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.



Satzung erstellt: Kobern-Gondorf, den 06.01.2010



Post 176 -

Hi,


also das Impressum kann ja so schon übernommen werden, ist ja eh nur ein Standart. Ich denke da muss anfangs mal Mathias Adresse rein...
Jetzt habe ich mir mal verschiedene Regeln angeguckt und mal was selbst gemacht;


Forenregeln


1. Anmeldung


1.1 Bei der Anmeldung muss der vollständige Name (Vor- und Nachname) angegeben werden. Er ist aus Datenschutzgründen nur für das Forenteam sichtbar.


1.2 Der Nickname ist frei wählbar, er muss nicht dem wirklichen Namen entsprechen. Es sollte aber darauf geachtet werden, dass er nicht aus niveaulosen, rechtswidrigen oder beleidigenden Inhalten bestehen darf.


1.3 Es ist jeweils nur ein Account pro Person erlaubt.


1.4 Mit der Anmeldung bestätigt man, die Forenregeln gelesen und akzeptiert zu haben.


2. Benutzung des Forums


2.1. Bitte achtet in Euren Beiträgen auf Höflichkeit. Beleidigungen, unnötige Provokationen und niveaulose Bemerkungen werden nicht geduldet, ebenso Links zu Seiten mit derartigen Inhalten.
Nicht erwünscht sind:


• Das Erfragen, Anpreisen, Bewerben und Verlinken von urheberrechtlich geschützten Inhalten zu illegalen Zwecken - z.B. illegale Software, Cracks, Seriennummern, Downloadquellen oder Anleitungen zur Verwendung illegaler Software.
• Das Verlinken, Bewerben und Abbilden von pornografischen und nicht jugendfreien Inhalten.
• Beiträge, die kriminelles Verhalten, Tätigkeiten und Handlungen thematisieren.
• Die Verbreitung, Verlinkung und Abbildung von gewaltverherrlichenden Inhalten.
• Das Bewerben kommerzieller Tätigkeiten und Webseiten (ausgenommen im Benutzerprofil oder per Nachfrage) und das Verfassen von IDs fürs Geld-Verdienen im Internet, von Produktwerbung, Auktions-, Diebspiel-, Vampirspiellinks (u.ä.), Clanwerbung, Mitgliedswerbung für Onlinespiele sowie Kettenbriefen und themenfremden Links.
• Personenbezogene Daten (gleich ob von Firmen-Mitarbeitern oder von Privatpersonen): Dazu gehören insbesondere Real-Name, Postanschrift, Telefonnummer, sowie etwaige Mail-Adressen.
• Verlinken/Anbieten von urheberrechtlich geschütztem Videomaterial.
• Umfragen, die kommerziellen Zwecken dienen.
• Massenhaftes Erstellen inhaltsgleicher Beiträge; "Crosspostings" (Verfassen eines identischen Beitrags in mehreren Foren); Beiträge, die scheinbar nur zum Erhöhen der Beitragszahlen dienen; Beiträge, die Diskussionsteilnehmer demotivieren und/oder der Diskussion nicht nützen.
• Das Verfassen von "Scheinproblemen", um sinnlose Diskussionen zu forcieren (sog. Techtrolling).


2.2 Es sollte auf korrekte Rechtschreibung geachtet werden. Das Team nimmt gegebenenfalls Änderungen vor, unleserliche Beiträge werden nicht geduldet.


2.3 Beim Erststellen von Themen sollte darauf geachtet werden, dass solche nicht schon mal existiert haben. Jeder Benutzer ist daher vor dem Erstellen eines Themas dazu verpflichtet, die Suchfunktion des Forums sinnvoll nutzen.


2.4 Jedes Thema sollte eine passende Überschrift haben, die einen Überblick über das angesprochene Thema beinhaltet. Aussagelose Überschriften wie „Hilfe!“ werden nicht geduldet.


2.5 Spam, Doppelposts und ähnliches wird nicht geduldet. Es existiert eine Bearbeitungsfunktion, welche sinnvoll genutzt werden sollte.


3. Profil


3.1. Jedem User steht es frei, einen eigenen Avatar zu wählen. Dieser sollte keine Beleidigungen und rechtwidrige Inhalte besitzen. Achtung bei Benutzung von Bildern, welche möglicherweise unter Copyright eines anderen stehen.


3.2. Die Signatur darf auch keine rechtswidrigen, niveaulosen und beleidigende Inhalte besitzen (siehe 2.1). Man sollte darauf achten, die Signatur nicht zu überladen.


3.3. Es sollten grundsätzlich nur Tatsächliches eingetragen werden (z.B. Alter, Name etc), keine fiktiven Angaben.


3.4. Links zu externen Seiten mit obszönen oder rechtwidrigen Inhalten im Benutzerprofil werden nicht geduldet. (siehe 2.1)



4. Regelverstöße
Das Team ist berechtigt, Mitglieder zu verwarnen und bei mehrfacher Missachtung auch den jeweiligen Benutzer zu sperren. Beiträge und Themen werden, wenn nötig, editiert und/oder verschoben.
Im Zweifelsfall hat immer die Forenleitung recht.


Das wäre mein "ganz grober" Vorschlag. weniger ist mehr, die vielen Punkte von 2.1. habe ich aus dem Ameisenforum übernommen, alles andere ist selbstständig formuliert. 3.3. klingt etwas komisch, und auch alles andere könnte man noch ein wenig aufwerten.
Was würdet ihr ändern und vor allem noch hinzufügen? Macht es einfach, kopiert und stellts rein, am Ende haben wir dann ne schöne lange Liste. ;)


Achso; Ich würde die Regeln nicht nur so beschränken, sondern jedes Unterforum bekommt nochmal zusätzliche Regeln in welchen erklärt ist, wie man die Themen erstellen soll, wie sie struktiert sein sollen etc... Das ist ja jetzt nur ganz Allgemein hier.


Grüße, Phil



EDIT: OK Frank, habe das mal ergäntzt und ein paar Rechtschreibfehler rausgemacht.


Hi,


also das Impressum kann ja so schon übernommen werden, ist ja eh nur ein Standart. Ich denke da muss anfangs mal Mathias Adresse rein...
Jetzt habe ich mir mal verschiedene Regeln angeguckt und mal was selbst gemacht;


Forenregeln


1. Anmeldung


1.1 Bei der Anmeldung muss der vollständige Name (Vor- und Nachname) angegeben werden. Er ist aus Datenschutzgründen nur für das Forenteam sichtbar.


1.2 Der Nickname ist frei wählbar, er muss nicht dem wirklichen Namen entsprechen. Es sollte aber darauf geachtet werden, dass er nicht aus niveaulosen, rechtswidrigen oder beleidigenden Inhalten bestehen darf.


1.3 Es ist jeweils nur ein Account pro Person erlaubt.


1.4 Mit der Anmeldung bestätigt man, die Forenregeln gelesen und akzeptiert zu haben.


2. Benutzung des Forums


2.1. Bitte achtet in Euren Beiträgen auf Höflichkeit. Beleidigungen, unnötige Provokationen und niveaulose Bemerkungen werden nicht geduldet, ebenso Links zu Seiten mit derartigen Inhalten.
Nicht erwünscht sind:


• Das Erfragen, Anpreisen, Bewerben und Verlinken von urheberrechtlich geschützten Inhalten zu illegalen Zwecken - z.B. illegale Software, Cracks, Seriennummern, Downloadquellen oder Anleitungen zur Verwendung illegaler Software.
• Das Verlinken, Bewerben und Abbilden von pornografischen und nicht jugendfreien Inhalten.
• Beiträge, die kriminelles Verhalten, Tätigkeiten und Handlungen thematisieren.
• Die Verbreitung, Verlinkung und Abbildung von gewaltverherrlichenden Inhalten.
• Das Bewerben kommerzieller Tätigkeiten und Webseiten (ausgenommen im Benutzerprofil oder per Nachfrage) und das Verfassen von IDs fürs Geld-Verdienen im Internet, von Produktwerbung, Auktions-, Diebspiel-, Vampirspiellinks (u.ä.), Clanwerbung, Mitgliedswerbung für Onlinespiele sowie Kettenbriefen und themenfremden Links.
• Personenbezogene Daten (gleich ob von Firmen-Mitarbeitern oder von Privatpersonen): Dazu gehören insbesondere Real-Name, Postanschrift, Telefonnummer, sowie etwaige Mail-Adressen.
• Verlinken/Anbieten von urheberrechtlich geschütztem Videomaterial.
• Umfragen, die kommerziellen Zwecken dienen.
• Massenhaftes Erstellen inhaltsgleicher Beiträge; "Crosspostings" (Verfassen eines identischen Beitrags in mehreren Foren); Beiträge, die scheinbar nur zum Erhöhen der Beitragszahlen dienen; Beiträge, die Diskussionsteilnehmer demotivieren und/oder der Diskussion nicht nützen.
• Das Verfassen von "Scheinproblemen", um sinnlose Diskussionen zu forcieren (sog. Techtrolling).


2.2 Es sollte auf korrekte Rechtschreibung geachtet werden. Das Team nimmt gegebenenfalls Änderungen vor, unleserliche Beiträge werden nicht geduldet.


2.3 Beim Erststellen von Themen sollte darauf geachtet werden, dass solche nicht schon mal existiert haben. Jeder Benutzer ist daher vor dem Erstellen eines Themas dazu verpflichtet, die Suchfunktion des Forums sinnvoll nutzen.


2.4 Jedes Thema sollte eine passende Überschrift haben, die einen Überblick über das angesprochene Thema beinhaltet. Aussagelose Überschriften wie „Hilfe!“ werden nicht geduldet.


2.5 Spam, Doppelposts und ähnliches wird nicht geduldet. Es existiert eine Bearbeitungsfunktion, welche sinnvoll genutzt werden sollte.


3. Profil


3.1. Jedem User steht es frei, einen eigenen Avatar zu wählen. Dieser sollte keine Beleidigungen und rechtwidrige Inhalte besitzen. Achtung bei Benutzung von Bildern, welche möglicherweise unter Copyright eines anderen stehen.


3.2. Die Signatur darf auch keine rechtswidrigen, niveaulosen und beleidigende Inhalte besitzen (siehe 2.1). Man sollte darauf achten, die Signatur nicht zu überladen.


3.3. Es sollten grundsätzlich nur Tatsächliches eingetragen werden (z.B. Alter, Name etc), keine fiktiven Angaben.


3.4. Links zu externen Seiten mit obszönen oder rechtwidrigen Inhalten im Benutzerprofil werden nicht geduldet. (siehe 2.1)



4. Regelverstöße
Das Team ist berechtigt, Mitglieder zu verwarnen und bei mehrfacher Missachtung auch den jeweiligen Benutzer zu sperren. Beiträge und Themen werden, wenn nötig, editiert und/oder verschoben.
Im Zweifelsfall hat immer die Forenleitung recht.


Das wäre mein "ganz grober" Vorschlag. weniger ist mehr, die vielen Punkte von 2.1. habe ich aus dem Ameisenforum übernommen, alles andere ist selbstständig formuliert. 3.3. klingt etwas komisch, und auch alles andere könnte man noch ein wenig aufwerten.
Was würdet ihr ändern und vor allem noch hinzufügen? Macht es einfach, kopiert und stellts rein, am Ende haben wir dann ne schöne lange Liste. ;)


Achso; Ich würde die Regeln nicht nur so beschränken, sondern jedes Unterforum bekommt nochmal zusätzliche Regeln in welchen erklärt ist, wie man die Themen erstellen soll, wie sie struktiert sein sollen etc... Das ist ja jetzt nur ganz Allgemein hier.


Grüße, Phil



EDIT: OK Frank, habe das mal ergäntzt und ein paar Rechtschreibfehler rausgemacht.



Post 2428 -

Hallo,


klingt ja ganz gut. Stimmt aber, an den Zielen sollte noch gefeilt werden. So dass wir irgendwie, hm, die Haltung besser miteinbringen. Sonst wird man uns wieder als Scheinheilig erklären. Nur, mir fällt leider nicht ein, wie man das am Besten ausdrückt. Vielleicht "Erfahrungsaustausch der Vereinsmitglieder über die Haltung bestimmter Ameisenarten" oder so.
Außerdem sollte man nicht vergessen, Ameisen stehen zwar im Vordergrund, aber auch andere eusoziale Insekten. Die sollten auf jeden Fall mit rein, vielleicht ersetzen wir Ameisen einfach durch (eusoziale...) Hautflügler.


Grüße, Phil


Hallo,


klingt ja ganz gut. Stimmt aber, an den Zielen sollte noch gefeilt werden. So dass wir irgendwie, hm, die Haltung besser miteinbringen. Sonst wird man uns wieder als Scheinheilig erklären. Nur, mir fällt leider nicht ein, wie man das am Besten ausdrückt. Vielleicht "Erfahrungsaustausch der Vereinsmitglieder über die Haltung bestimmter Ameisenarten" oder so.
Außerdem sollte man nicht vergessen, Ameisen stehen zwar im Vordergrund, aber auch andere eusoziale Insekten. Die sollten auf jeden Fall mit rein, vielleicht ersetzen wir Ameisen einfach durch (eusoziale...) Hautflügler.


Grüße, Phil