Hier findest du alle Posts des Threads vereinssatzung.
Wurde vorab schon in anderen Threads drüber geschrieben und nach den Erfahrungen der Vergangenheit, ist es für mich angebracht, nein wichtig, mit in die Satzung zu integrieren, das bei Vereinsmittgliedern Namen und Anschrift erforderlich sind und hinterlegt werden.
Einen nicht eingetragenen Verein sehe ich als gute Startbasis, die Option „eingetragener Verein“ ist für die Zukunft gut denkbar.
10€ als Jahresbeitrag ist in Ordnung, so mancher Sportverein nimmt das im Monat.
Jugendliche bis 18 Jahre, Beitragsfrei, eine gute Sache.
Grüße Wolfgang
Wurde vorab schon in anderen Threads drüber geschrieben und nach den Erfahrungen der Vergangenheit, ist es für mich angebracht, nein wichtig, mit in die Satzung zu integrieren, das bei Vereinsmittgliedern Namen und Anschrift erforderlich sind und hinterlegt werden.
Einen nicht eingetragenen Verein sehe ich als gute Startbasis, die Option „eingetragener Verein“ ist für die Zukunft gut denkbar.
10€ als Jahresbeitrag ist in Ordnung, so mancher Sportverein nimmt das im Monat.
Jugendliche bis 18 Jahre, Beitragsfrei, eine gute Sache.
Grüße Wolfgang
Steckt schon viel Arbeit drin.
Sind Dinge, wo ich kaum Ahnung von habe, für mich sieht das alles passend aus.
Eine Veröffentlichung sehe ich nur für Vereinsmitglieder angebracht.
Grüße Wolfgang
Steckt schon viel Arbeit drin.
Sind Dinge, wo ich kaum Ahnung von habe, für mich sieht das alles passend aus.
Eine Veröffentlichung sehe ich nur für Vereinsmitglieder angebracht.
Grüße Wolfgang
Hallo!
Bin ich auch dafür, dann haben unsere Vereinsmitglieder mal etwas zu tun!
Sorry bin kurz gebunden, wollte dazu aber unbedingt mein Senf zu geben.
So muss ins Bett, Ciao!
Mathias
Hallo!
Bin ich auch dafür, dann haben unsere Vereinsmitglieder mal etwas zu tun!
Sorry bin kurz gebunden, wollte dazu aber unbedingt mein Senf zu geben.
So muss ins Bett, Ciao!
Mathias
Ich glaube, das Problem mit den nichteingetragenen Verein ist, dass dann jedes Mitglied irgendwie verklagbar ist... Ansonsten würde ich auch für diese wohl einfachste Variante plädieren, Eberhard. Denn hier geht es nicht um viel Geld, wichtigstes Anliegen ist die Finanzierung des Forums.
Das muss aber sehr transparent ablaufen.
Wenn wir den nichteingetr. Verein (Variante B) wählen, sollten wir uns die Option ja offenhalten, einen e.v. später draus zu machen. Da stimme ich Dir auch zu, Eberhard. Also müssten schon gewisse Standards eingehalten werden, denke ich.
Welche wären das? Eine ausgefeilte Satzung? Halbwegs vernünftige Ziele, auch der Naturschutz sollte eine Rolle spielen. Jährliche Mitgliederversammlungen, oder könnten wir vllt. bei einen nichteingetr. Verein Abstimmungen und Wahlen online machen?
LG, Frank.
Ich glaube, das Problem mit den nichteingetragenen Verein ist, dass dann jedes Mitglied irgendwie verklagbar ist... Ansonsten würde ich auch für diese wohl einfachste Variante plädieren, Eberhard. Denn hier geht es nicht um viel Geld, wichtigstes Anliegen ist die Finanzierung des Forums.
Das muss aber sehr transparent ablaufen.
Wenn wir den nichteingetr. Verein (Variante B) wählen, sollten wir uns die Option ja offenhalten, einen e.v. später draus zu machen. Da stimme ich Dir auch zu, Eberhard. Also müssten schon gewisse Standards eingehalten werden, denke ich.
Welche wären das? Eine ausgefeilte Satzung? Halbwegs vernünftige Ziele, auch der Naturschutz sollte eine Rolle spielen. Jährliche Mitgliederversammlungen, oder könnten wir vllt. bei einen nichteingetr. Verein Abstimmungen und Wahlen online machen?
LG, Frank.
Hallo Eberhard, ein grobes Gerüst hatte ich mal von einen anderen Insektenfreunde-Verein geklaut. Hast Du diese Satzung gesehen: http://www.eusozial.de/viewtopic.php?f=31&t=32&p=2428#p2428
Auch diese müsste angepasst werden, keine Frage. Aber vllt. hast Du etwas Besseres in Petto.
Wie ist das mit den Zielen und dem, was Phil anspricht? Sicher kann man die später auch noch erweitern und verbessern, wenn man sich später um eine Eintragung des Vereins bemüht, oder?
Ich glaube, das Wichtigste war erstmal die Gründung, die haben wir am 06.02. ja getan. Wir sollten uns nun eine ordentliche, vllt. vorläufige Satzung geben, die Beiträge regeln und die Form des Vereins(B), dann können wir mit der Vereinstätigkeit erstmal beginnen.
Die Beiträge sind ja sehr moderat.
10 Euro im Jahr dürfte in Ordnung gehen. Jugendliche Mitglieder unter 18 Jahren wollen wir beitragsfrei aufnehmen (...wegen der rechtlichen Fragen wie Zustimmung der Eltern etc...), vllt. mit etwas eingeschr. Stimmrechten bis zur Vollendung des 18. Lj..
LG, Frank.
Hallo Eberhard, ein grobes Gerüst hatte ich mal von einen anderen Insektenfreunde-Verein geklaut. Hast Du diese Satzung gesehen: http://www.eusozial.de/viewtopic.php?f=31&t=32&p=2428#p2428
Auch diese müsste angepasst werden, keine Frage. Aber vllt. hast Du etwas Besseres in Petto.
Wie ist das mit den Zielen und dem, was Phil anspricht? Sicher kann man die später auch noch erweitern und verbessern, wenn man sich später um eine Eintragung des Vereins bemüht, oder?
Ich glaube, das Wichtigste war erstmal die Gründung, die haben wir am 06.02. ja getan. Wir sollten uns nun eine ordentliche, vllt. vorläufige Satzung geben, die Beiträge regeln und die Form des Vereins(B), dann können wir mit der Vereinstätigkeit erstmal beginnen.
Die Beiträge sind ja sehr moderat.
10 Euro im Jahr dürfte in Ordnung gehen. Jugendliche Mitglieder unter 18 Jahren wollen wir beitragsfrei aufnehmen (...wegen der rechtlichen Fragen wie Zustimmung der Eltern etc...), vllt. mit etwas eingeschr. Stimmrechten bis zur Vollendung des 18. Lj..
LG, Frank.
Ich glaub, die Satzung ist nicht übel, aber müssen wir sie eigtl. zu Gänze online stellen?
Was die Ziele anbetrifft, ja, wir sollten bescheiden sein, aber es sind Ziele, keine Aufgaben...:) Wann wir stark genug sind, sowas anzugehen, bleibt uns überlassen. Wenn der Verein irgendwann e.V. wird, sollte er halt gemeinnützige Ziele haben. Vorerst aber muss er die nicht haben. Kann er aber... Hm, weiss auch net , was sagt Eberhard, rüberschiel..
LG, Frank.
Ich glaub, die Satzung ist nicht übel, aber müssen wir sie eigtl. zu Gänze online stellen?
Was die Ziele anbetrifft, ja, wir sollten bescheiden sein, aber es sind Ziele, keine Aufgaben...:) Wann wir stark genug sind, sowas anzugehen, bleibt uns überlassen. Wenn der Verein irgendwann e.V. wird, sollte er halt gemeinnützige Ziele haben. Vorerst aber muss er die nicht haben. Kann er aber... Hm, weiss auch net , was sagt Eberhard, rüberschiel..
LG, Frank.
Ich finde, diese Satzung ist soweit eigtl. sehr gut, wir könnten sie in das Mitgliederforum stellen und dort zur Diskussion stellen. Vllt. haben die Mitglieder noch Vorschläge oder Wünsche? Wenn nicht, sollten wir sie einfach mal als Satzung akzeptieren und im Mitgliederforum online stellen. Wir können sie ausserdem Antragstellern zuschicken, wenn diese die Mitgliedschaft beantragen und wir sie auch wirklich aufnehmen wollen...
Ich finde diese Satzung soweit gut, wir sollten sie benutzen und damit Farbe bekennen. Auf eine künftigen Versammlung und in einer online-Diskussion im Mitgliederforum könen einzelne Punkte immer noch angepasst werden, wir sind ja kein starrer Verein e.V..:)
LG, Frank.
Ich finde, diese Satzung ist soweit eigtl. sehr gut, wir könnten sie in das Mitgliederforum stellen und dort zur Diskussion stellen. Vllt. haben die Mitglieder noch Vorschläge oder Wünsche? Wenn nicht, sollten wir sie einfach mal als Satzung akzeptieren und im Mitgliederforum online stellen. Wir können sie ausserdem Antragstellern zuschicken, wenn diese die Mitgliedschaft beantragen und wir sie auch wirklich aufnehmen wollen...
Ich finde diese Satzung soweit gut, wir sollten sie benutzen und damit Farbe bekennen. Auf eine künftigen Versammlung und in einer online-Diskussion im Mitgliederforum könen einzelne Punkte immer noch angepasst werden, wir sind ja kein starrer Verein e.V..:)
LG, Frank.
He Holger, das können wir jetzt ja noch ändern, also vorher...
He Holger, das können wir jetzt ja noch ändern, also vorher...
Jo.. . Warten wir noch etwas, dann setzen wir es in das Mitgliederforum, oder? Schadet ja nicht...
LG, Frank.
Jo.. . Warten wir noch etwas, dann setzen wir es in das Mitgliederforum, oder? Schadet ja nicht...
LG, Frank.
Ich denke mal, dass alle einverstanden sind, ich verschieb die Satzung mit ein paar Erläuterungen ins Mitgliederforum, gelle ? Vllt. haben die ja noch Anregungen und Wünsche.
Das sollte dann als unsere im Moment gültige Satzung gelten, deren Punkte auf einer Mitgliederversammlung und auch auf Wunsch hier im Forum geändert werden können. Vorausgesetzt, alle sind sich einige oder es gibt bei Änderungen wenigstens keine Proteste.
LG, Frank.
Ich denke mal, dass alle einverstanden sind, ich verschieb die Satzung mit ein paar Erläuterungen ins Mitgliederforum, gelle ? Vllt. haben die ja noch Anregungen und Wünsche.
Das sollte dann als unsere im Moment gültige Satzung gelten, deren Punkte auf einer Mitgliederversammlung und auch auf Wunsch hier im Forum geändert werden können. Vorausgesetzt, alle sind sich einige oder es gibt bei Änderungen wenigstens keine Proteste.
LG, Frank.
Danke erstmal Erberhard, dass Du Dir die Mühe gemacht hast.
Zu 1) Ganz klar, wie Frank schon erwähnt hat, der Verein sollte im Naturschutz auf irgendeine Weise mitwirken. Die Frage ist, wie genau? Ich glaube, besonders bei der Frage kannst Du uns doch die besten Vorschläge machen, mit Deiner Erfahrung. Ein weiteres Ziel, möglicherweise Erfahrungsaustausch der Mitglieder, gegebenenfalls gemeinsame Exkursionen, Unterstützung der Forschung (auch hier wäre gefragt, wie) evtl. "handelsspezifische" Vorteile?
Zu 2) Ganz klar zuerst einen nicht eingetragenen Verein, eintragen können wir ihm später immer noch, oder? Denke, dass macht anfangs alles leichter.
Zu 3) Zuerst sollten wir nur einen kleinen Beitrag verlangen, ganz klar. Denke anfangs sollte das gesamte Geld nur für die Forenfinanzierung gedacht sein, dementsprechend groß die jeweiligen Beiträge der Mitglieder. Beziehungsweise wüsste ich nicht, für was sonst noch.
Grüße, Phil
Danke erstmal Erberhard, dass Du Dir die Mühe gemacht hast.
Zu 1) Ganz klar, wie Frank schon erwähnt hat, der Verein sollte im Naturschutz auf irgendeine Weise mitwirken. Die Frage ist, wie genau? Ich glaube, besonders bei der Frage kannst Du uns doch die besten Vorschläge machen, mit Deiner Erfahrung. Ein weiteres Ziel, möglicherweise Erfahrungsaustausch der Mitglieder, gegebenenfalls gemeinsame Exkursionen, Unterstützung der Forschung (auch hier wäre gefragt, wie) evtl. "handelsspezifische" Vorteile?
Zu 2) Ganz klar zuerst einen nicht eingetragenen Verein, eintragen können wir ihm später immer noch, oder? Denke, dass macht anfangs alles leichter.
Zu 3) Zuerst sollten wir nur einen kleinen Beitrag verlangen, ganz klar. Denke anfangs sollte das gesamte Geld nur für die Forenfinanzierung gedacht sein, dementsprechend groß die jeweiligen Beiträge der Mitglieder. Beziehungsweise wüsste ich nicht, für was sonst noch.
Grüße, Phil
Hallo,
was ist denn nun mit der Satzung? Noch irgendwelche Vorschläge? Irgendwann müssen wir die Satzung schließlich beenden und dann ins Vereins- oder noch besser ins öffentliche Forum einstellen.
Also, hier mal die Satzung die Frank angepasst hatte aus dem anderen Thread:
Hier mal die Satzung:
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Name, Sitz, Geschäftsjahr
§ 1.
1. Der Verein führt den Namen "eusozial Deutschland" e. V.
2. Der Verein hat seinen Sitz in Kobern-Gondorf. Er wird im Vereinsregister des Amtsgerichts Koblenz eingetragen.
3. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2.
Zweck des Vereins und Gemeinnützigkeit
1. Zweck des Vereins ist die Förderung des Schutzes, Beobachtung & Erforschung der Ameisenfauna Deutschlands sowie die Erforschung und Beobachtung von Ameisenarten aus anderen Regionen der Welt.
2. Der Verein will diese Grundsatzaufgabe aktiv unterstützen und setzt sich nachstehende Ziele:
1. Die Mitglieder des Vereins wollen die myrmecologische Forschung vorantreiben, sowie nach Möglichkeit ideell und finanziell fördern.
2. Den Arten- und Biotopschutz als Voraussetzung zur Erhaltung insbesondere von bedrohten Tierarten aktiv betreiben oder unterstützen. Damit will der Verein der praktischen Naturschutzarbeit dienen.
3. Unterstützung beim Ausbau der Bildungsarbeit, insbesondere bei Kindern, Jugendlichen und Laien durch projektorientierten Unterricht zur Förderung eines breiten Umweltbewusstseins.
4. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
5. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
6. Materielle und finanzielle Mittel des Vereins werden ausschließlich für die Förderung der Erhaltung und Erforschung der Ameisenfauna Deutschlands nach den satzungsgemäßen Zielvorstellungen und zur Förderung des Vereinslebens eingesetzt.
7. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins.
8. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 3.
Mitgliedschaft des Vereins
1. Mitglieder des Vereins können auf der Grundlage einer schriftlichen Beitrittserklärung bei Anerkennung der Satzung sein:
o natürliche Personen nach Vollendung des 18. Lebensjahres, Kinder und Jugendliche mit Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten
o juristische Personen
2. Über das schriftliche Aufnahmegesuch eines Mitgliedes entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.
3. Die Mitgliedschaft wird wirksam nach Entrichtung des ersten Mitgliedsbeitrages und der Eintragung in das Mitgliederverzeichnis im Internetauftritt des Vereins.
4. Juristische Personen haben einen stimmberechtigten Vertreter zu benennen.
5. Zu Ehrenmitgliedern des Vereins können auf mündlichen oder schriftlichen Vorschlag an den Vorstand, solche Personen ernannt werden, die sich durch besondere Verdienste für die Erhaltung und Erforschung der Ameisenfauna in Deutschland ausgezeichnet haben.
6. Über den Antrag auf Ehrenmitgliedschaft entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit. Ehrenmitglieder haben Wahlrecht und sind von der Beitragspflicht befreit.
7. Mit der Aufnahme in den Verein sind die Mitglieder an die Satzung und alle satzungsgemäß gefassten Beschlüsse gebunden und verpflichtet, die Interessen des Vereins zu wahren und zu fördern. In allen Handlungen des Vereins gilt der Grundsatz der Förderung, der Erhaltung und Erforschung der Ameisenfauna Deutschlands.
§ 4.
Beendigung der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod und durch Auflösung bei juristischen Personen.
2. Der Austritt eines Mitgliedes kann nur zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen.
3. Wenn ein Mitglied 2 Wochen nach Fälligkeit mit der Beitragszahlung im Rückstand steht, kann es aus dem Verein durch absoluten Mehrheitsbeschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden. Hierüber ist ein schriftlicher Bescheid an das Mitglied zu geben.
4. Der Ausschluss eines Mitgliedes kann erfolgen, wenn gegen die Vereinsinteressen verstoßen oder ehrenwidrige bzw. die Würde anderer Mitglieder oder des Vereins herabwürdigende Handlungen begangen wurden.
§5.
Finanzen des Vereins
1. Die Einkünfte des Vereins bestehen aus
o Mitgliederbeiträgen
o Spenden
o Förderzuwendungen
o Vermächtnissen u.a.
2. Zwecks Deckung der Ausgaben des Vereins sind die Mitglieder zur Zahlung eines Mitgliedsbeitrages verpflichtet, dessen Höhe im eigenen Ermessen liegt. Die Mitgliederversammlung setzt jedoch einen Mindestbeitrag fest, dessen Höhe für natürliche und juristische Personen unterschiedlich bemessen sein soll.
3. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich am 1. Januar fällig und ist bis spätestens 31.01. des jeweiligen Jahres auf das Vereinskonto zu überweisen.
4. Der Verein nimmt finanzielle und materielle Spenden von Mitgliedern und Nichtmitgliedern entgegen, soweit das mit den Interessen des Vereins in Übereinstimmung steht.
§ 6.
Verwaltung des Vereins
1. Organe des Vereins sind
o der Vorstand
o die Mitgliederversammlung.
Der Vorstand besteht aus 3 Mitgliedern.
2. Der Vorstand setzt sich zusammen aus
o dem Vorsitzenden,
o dem stellvertretenden Vorsitzenden,
o dem Schatzmeister.
3. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch
o den Vorsitzenden oder
o den stellvertretenden Vorsitzenden oder
o den Schatzmeister.
§ 7.
Beschlussfähigkeit des Vorstandes
1. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei der unter § 6 Abs. 2 genannten Mitglieder anwesend sind. Er fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder.
2. Alle Beschlüsse des Vorstandes sind in einem Protokoll niederzulegen. Das Protokoll ist vom Vorstandsvorsitzenden oder vom geschäftsführenden Vorstandsmitglied zu unterzeichnen.
§ 8.
Amtsdauer des Vorstandes
1. Die zu wählenden Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei Jahren gewählt; sie bleiben jedoch bis zur Neuwahl im Amt. Wiederwahl ist zulässig.
2. Scheidet ein gewähltes Vorstandsmitglied während der Amtszeit des Vorstandes aus, so erfolgt in der nächsten Mitgliederversammlung für den Rest der Amtszeit eine Neuwahl.
3. Die vorzeitige Beendigung der Amtsdauer des Vorstandes kann durch einstimmigen Beschluss des Vorstandes selbst oder durch eine außerordentliche Mitgliederversammlung bei mindestens zweidrittel Mehrheit herbeigeführt werden.
§ 9.
Aufgaben des Vorstandes
1. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins.
2. Vorstandssitzungen finden in der Regel zweimal im Jahr statt. Bei Bedarf wird zu einer außerordentlichen Sitzung durch den Vorstandsvorsitzenden oder seinen Stellvertreter eingeladen.
3. Der Vorstand bereitet alle Veranstaltungen des Vereins vor, insbesondere Mitgliederversammlung, setzt die Tagesordnung fest und führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus.
4. Der Vorstand legt der Mitgliederversammlung den Finanzplan zur Genehmigung vor und gibt Richtlinien für die Erreichung der Vereinsziele vor.
§ 10.
Verwaltung des Vermögens
1. Das Vermögen und die Erträge des Vereins müssen ausschließlich und unmittelbar zur Erfüllung der Satzungszwecke verwendet werden.
2. Die Einnahmen und Ausgaben sind in einer den steuerlichen Bestimmungen über die Gemeinnützigkeit entsprechenden Weise ordnungsgemäß aufzuzeichnen.
3. Über die Anlage des Vermögens und der Erträge entscheidet der Vorstand.
4. Die Verwaltung des Vermögens und der Erträge erfolgt durch den Schatzmeister.
§ 11.
Mitgliederversammlung
1. Mindestens einmal im Jahr ist eine ordentliche Mitgliederversammlung als Jahreshauptversammlung durchzuführen. Die Mitgliederversammlung soll durch den geschäftsführenden Vorstand vorbereitet werden und sollte möglichst in den letzten drei Monaten eines jeden Jahres stattfinden. Die Einladung der Mitglieder erfolgt schriftlich oder per Afruf im vereinseigenen Forum einen Monat vor dem Sitzungstermin.
2. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann der Vorstand jederzeit einberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert.
3. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann einberufen werden, wenn mindestens 30 % der Mitglieder dieses schriftlich und unter Angabe der Gründe beantragen.
4. Der Mitgliederversammlung obliegt
o die Entgegennahme des schriftlichen Rechenschaftsberichtes des Vorstandes,
o die Entgegennahme des Berichtes des Rechnungsprüfers,
o die Beratung über weitere Aufgaben und Angelegenheiten des Vereins sowie den Jahresplan,
o der Beschluss der Wahlordnung,
o die Wahl des Vorstandes,
o die Beratung und der Beschluss des Jahreshaushaltsplanes,
o die Festsetzung der Höhe der Mitgliedsbeiträge (Mindestsatz),
o die Verleihung und Anerkennung der Ehrenmitgliedschaft,
o die Änderung der Satzung und die freiwillige Auflösung des Vereins.
§ 12.
Beschlussfassung der Mitgliederversammlung
1. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, wobei Stimmenthaltungen als ungültige Stimmen gewertet werden.
2. Über jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen.
3. Die Mitgliederversammlung wählt aus ihren Reihen zwei Rechnungsprüfer. Diese haben die Pflicht, die vom Vorstand erarbeitete Jahresendabrechnung zu überprüfen.
4. Das Protokoll darüber ist als Prüfungsbericht der Mitgliederversammlung vorzulegen.
5. Unterschriftsberechtigt für die Protokolle der Mitgliederversammlung sind
o der Versammlungsleiter und
o ein Vorstandsmitglied.
§ 13.
Auflösung des Vereins
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke ist das Vermögen zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.
Satzung erstellt: Kobern-Gondorf, den 06.02.2010
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Sollen wir das so lassen? Neue/andere Ziele? Da steht halt soviel von Naturschutz und so Kram drin, können wir ja kaum durchsetzen. Würde als Hauptziel einfach die Finanzierung des Vereinsforums nennen, welche zum Erfahrungsaustausch dient. Da müssen auch sonst noch ein paar andere Ziele her.
Grüße, Phil.
Hallo,
was ist denn nun mit der Satzung? Noch irgendwelche Vorschläge? Irgendwann müssen wir die Satzung schließlich beenden und dann ins Vereins- oder noch besser ins öffentliche Forum einstellen.
Also, hier mal die Satzung die Frank angepasst hatte aus dem anderen Thread:
Hier mal die Satzung:
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Name, Sitz, Geschäftsjahr
§ 1.
1. Der Verein führt den Namen "eusozial Deutschland" e. V.
2. Der Verein hat seinen Sitz in Kobern-Gondorf. Er wird im Vereinsregister des Amtsgerichts Koblenz eingetragen.
3. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2.
Zweck des Vereins und Gemeinnützigkeit
1. Zweck des Vereins ist die Förderung des Schutzes, Beobachtung & Erforschung der Ameisenfauna Deutschlands sowie die Erforschung und Beobachtung von Ameisenarten aus anderen Regionen der Welt.
2. Der Verein will diese Grundsatzaufgabe aktiv unterstützen und setzt sich nachstehende Ziele:
1. Die Mitglieder des Vereins wollen die myrmecologische Forschung vorantreiben, sowie nach Möglichkeit ideell und finanziell fördern.
2. Den Arten- und Biotopschutz als Voraussetzung zur Erhaltung insbesondere von bedrohten Tierarten aktiv betreiben oder unterstützen. Damit will der Verein der praktischen Naturschutzarbeit dienen.
3. Unterstützung beim Ausbau der Bildungsarbeit, insbesondere bei Kindern, Jugendlichen und Laien durch projektorientierten Unterricht zur Förderung eines breiten Umweltbewusstseins.
4. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
5. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
6. Materielle und finanzielle Mittel des Vereins werden ausschließlich für die Förderung der Erhaltung und Erforschung der Ameisenfauna Deutschlands nach den satzungsgemäßen Zielvorstellungen und zur Förderung des Vereinslebens eingesetzt.
7. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins.
8. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 3.
Mitgliedschaft des Vereins
1. Mitglieder des Vereins können auf der Grundlage einer schriftlichen Beitrittserklärung bei Anerkennung der Satzung sein:
o natürliche Personen nach Vollendung des 18. Lebensjahres, Kinder und Jugendliche mit Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten
o juristische Personen
2. Über das schriftliche Aufnahmegesuch eines Mitgliedes entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.
3. Die Mitgliedschaft wird wirksam nach Entrichtung des ersten Mitgliedsbeitrages und der Eintragung in das Mitgliederverzeichnis im Internetauftritt des Vereins.
4. Juristische Personen haben einen stimmberechtigten Vertreter zu benennen.
5. Zu Ehrenmitgliedern des Vereins können auf mündlichen oder schriftlichen Vorschlag an den Vorstand, solche Personen ernannt werden, die sich durch besondere Verdienste für die Erhaltung und Erforschung der Ameisenfauna in Deutschland ausgezeichnet haben.
6. Über den Antrag auf Ehrenmitgliedschaft entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit. Ehrenmitglieder haben Wahlrecht und sind von der Beitragspflicht befreit.
7. Mit der Aufnahme in den Verein sind die Mitglieder an die Satzung und alle satzungsgemäß gefassten Beschlüsse gebunden und verpflichtet, die Interessen des Vereins zu wahren und zu fördern. In allen Handlungen des Vereins gilt der Grundsatz der Förderung, der Erhaltung und Erforschung der Ameisenfauna Deutschlands.
§ 4.
Beendigung der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod und durch Auflösung bei juristischen Personen.
2. Der Austritt eines Mitgliedes kann nur zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen.
3. Wenn ein Mitglied 2 Wochen nach Fälligkeit mit der Beitragszahlung im Rückstand steht, kann es aus dem Verein durch absoluten Mehrheitsbeschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden. Hierüber ist ein schriftlicher Bescheid an das Mitglied zu geben.
4. Der Ausschluss eines Mitgliedes kann erfolgen, wenn gegen die Vereinsinteressen verstoßen oder ehrenwidrige bzw. die Würde anderer Mitglieder oder des Vereins herabwürdigende Handlungen begangen wurden.
§5.
Finanzen des Vereins
1. Die Einkünfte des Vereins bestehen aus
o Mitgliederbeiträgen
o Spenden
o Förderzuwendungen
o Vermächtnissen u.a.
2. Zwecks Deckung der Ausgaben des Vereins sind die Mitglieder zur Zahlung eines Mitgliedsbeitrages verpflichtet, dessen Höhe im eigenen Ermessen liegt. Die Mitgliederversammlung setzt jedoch einen Mindestbeitrag fest, dessen Höhe für natürliche und juristische Personen unterschiedlich bemessen sein soll.
3. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich am 1. Januar fällig und ist bis spätestens 31.01. des jeweiligen Jahres auf das Vereinskonto zu überweisen.
4. Der Verein nimmt finanzielle und materielle Spenden von Mitgliedern und Nichtmitgliedern entgegen, soweit das mit den Interessen des Vereins in Übereinstimmung steht.
§ 6.
Verwaltung des Vereins
1. Organe des Vereins sind
o der Vorstand
o die Mitgliederversammlung.
Der Vorstand besteht aus 3 Mitgliedern.
2. Der Vorstand setzt sich zusammen aus
o dem Vorsitzenden,
o dem stellvertretenden Vorsitzenden,
o dem Schatzmeister.
3. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch
o den Vorsitzenden oder
o den stellvertretenden Vorsitzenden oder
o den Schatzmeister.
§ 7.
Beschlussfähigkeit des Vorstandes
1. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei der unter § 6 Abs. 2 genannten Mitglieder anwesend sind. Er fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder.
2. Alle Beschlüsse des Vorstandes sind in einem Protokoll niederzulegen. Das Protokoll ist vom Vorstandsvorsitzenden oder vom geschäftsführenden Vorstandsmitglied zu unterzeichnen.
§ 8.
Amtsdauer des Vorstandes
1. Die zu wählenden Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei Jahren gewählt; sie bleiben jedoch bis zur Neuwahl im Amt. Wiederwahl ist zulässig.
2. Scheidet ein gewähltes Vorstandsmitglied während der Amtszeit des Vorstandes aus, so erfolgt in der nächsten Mitgliederversammlung für den Rest der Amtszeit eine Neuwahl.
3. Die vorzeitige Beendigung der Amtsdauer des Vorstandes kann durch einstimmigen Beschluss des Vorstandes selbst oder durch eine außerordentliche Mitgliederversammlung bei mindestens zweidrittel Mehrheit herbeigeführt werden.
§ 9.
Aufgaben des Vorstandes
1. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins.
2. Vorstandssitzungen finden in der Regel zweimal im Jahr statt. Bei Bedarf wird zu einer außerordentlichen Sitzung durch den Vorstandsvorsitzenden oder seinen Stellvertreter eingeladen.
3. Der Vorstand bereitet alle Veranstaltungen des Vereins vor, insbesondere Mitgliederversammlung, setzt die Tagesordnung fest und führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus.
4. Der Vorstand legt der Mitgliederversammlung den Finanzplan zur Genehmigung vor und gibt Richtlinien für die Erreichung der Vereinsziele vor.
§ 10.
Verwaltung des Vermögens
1. Das Vermögen und die Erträge des Vereins müssen ausschließlich und unmittelbar zur Erfüllung der Satzungszwecke verwendet werden.
2. Die Einnahmen und Ausgaben sind in einer den steuerlichen Bestimmungen über die Gemeinnützigkeit entsprechenden Weise ordnungsgemäß aufzuzeichnen.
3. Über die Anlage des Vermögens und der Erträge entscheidet der Vorstand.
4. Die Verwaltung des Vermögens und der Erträge erfolgt durch den Schatzmeister.
§ 11.
Mitgliederversammlung
1. Mindestens einmal im Jahr ist eine ordentliche Mitgliederversammlung als Jahreshauptversammlung durchzuführen. Die Mitgliederversammlung soll durch den geschäftsführenden Vorstand vorbereitet werden und sollte möglichst in den letzten drei Monaten eines jeden Jahres stattfinden. Die Einladung der Mitglieder erfolgt schriftlich oder per Afruf im vereinseigenen Forum einen Monat vor dem Sitzungstermin.
2. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann der Vorstand jederzeit einberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert.
3. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann einberufen werden, wenn mindestens 30 % der Mitglieder dieses schriftlich und unter Angabe der Gründe beantragen.
4. Der Mitgliederversammlung obliegt
o die Entgegennahme des schriftlichen Rechenschaftsberichtes des Vorstandes,
o die Entgegennahme des Berichtes des Rechnungsprüfers,
o die Beratung über weitere Aufgaben und Angelegenheiten des Vereins sowie den Jahresplan,
o der Beschluss der Wahlordnung,
o die Wahl des Vorstandes,
o die Beratung und der Beschluss des Jahreshaushaltsplanes,
o die Festsetzung der Höhe der Mitgliedsbeiträge (Mindestsatz),
o die Verleihung und Anerkennung der Ehrenmitgliedschaft,
o die Änderung der Satzung und die freiwillige Auflösung des Vereins.
§ 12.
Beschlussfassung der Mitgliederversammlung
1. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, wobei Stimmenthaltungen als ungültige Stimmen gewertet werden.
2. Über jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen.
3. Die Mitgliederversammlung wählt aus ihren Reihen zwei Rechnungsprüfer. Diese haben die Pflicht, die vom Vorstand erarbeitete Jahresendabrechnung zu überprüfen.
4. Das Protokoll darüber ist als Prüfungsbericht der Mitgliederversammlung vorzulegen.
5. Unterschriftsberechtigt für die Protokolle der Mitgliederversammlung sind
o der Versammlungsleiter und
o ein Vorstandsmitglied.
§ 13.
Auflösung des Vereins
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke ist das Vermögen zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.
Satzung erstellt: Kobern-Gondorf, den 06.02.2010
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Sollen wir das so lassen? Neue/andere Ziele? Da steht halt soviel von Naturschutz und so Kram drin, können wir ja kaum durchsetzen. Würde als Hauptziel einfach die Finanzierung des Vereinsforums nennen, welche zum Erfahrungsaustausch dient. Da müssen auch sonst noch ein paar andere Ziele her.
Grüße, Phil.
Würde ich auch sagen dass wir sie mal so vorstellen können.
Klar, die Frist für die Mitgliedsbeiträge ist mir doch zu lang aber da können ja alle Vereinsmitglieder mitdiskutieren.
LG
Holger
Würde ich auch sagen dass wir sie mal so vorstellen können.
Klar, die Frist für die Mitgliedsbeiträge ist mir doch zu lang aber da können ja alle Vereinsmitglieder mitdiskutieren.
LG
Holger
Habe fertig.
Habe fertig.
Genau, finde ich auch.
LG
Holger
Genau, finde ich auch.
LG
Holger
Vereins-Satzung
Ich hatte hier gestern einen Text zur Entwicklung der Vereins-Satzung reingeschrieben. Nachdem ich eine Nacht darüber geschlafen habe, habe ich festgestellt, daß ich den 3. Schritt vor dem 1. gemacht habe. Daher jetzt ein neuer besser durchdachter und strukturierterer Anlauf.
(Den alten Text hebe ich auf und werde ihn zum passenden Zeitpunkt wieder in die Diskussion bringen).
Zuerst einmal geht es um grundlegende Fragen:
1.) Ziele des Vereins
2.) Struktur des Vereins
3.) Mitgliedsbeitrag
ad 1.) Vereinsziele:
EIN Ziel ist ja klar, die Betreuung und Aufrechterhaltung dieses Forums.
Wer wünscht sich noch weitere Ziele? Welche?
Man muß dann überlegen, ob das dazu paßt, wie das zu machen ist.
ad 2.) Vereinsstruktur:
Es gibt da verschiedene Möglichkeiten.
a) Man kann das ganz locker ohne jede feste Regelung machen, so wie es sich gerade je nach personeller Zusammensetzung ergibt.
b) Man kann einen NICHT eingetragenen Verein gründen. Mit Satzung und Regeln, aber ohne behördlichen Verwaltungsaufwand.
c) Man kann die Sache als eingetragenen Verein OHNE Gemeinnützigkeit gestalten.
d) Man kann einen eingetragenen Verein MIT Gemeinnützigkeit anstreben.
ad a) Das wäre mir zu unverbindlich. Ich habe diese Möglichkeit eigentlich nur der Vollständigkeit halber erwähnt.
ad b) Das läßt viele Freiheiten! Ich halte das für eine gut geeignete Startbasis. Da kann man ganz unkompliziert ausprobieren, wie die Regeln funktionieren, ohne bei irgendeiner Änderung gleich zum Registergericht laufen zu müssen. Wenn nötig, kann man später problemlos in die Struktur eines eingetragenen Vereins überwechseln.
ad c und d) Wenn nennenswert Geld ins Spiel kommt, sollte man die Struktur eines eingetragenen Vereins wählen. Der Unterschied zwischen c und d ist, daß man bei c mehr Freiheiten hat. Dafür kann man bei d Spendenquittungen (heißt heutzutage anders) ausgeben.
ad 3.) Geld:
Ein heikles Thema. Ich stimme der Tendenz, einen möglichst niedrigen Mitgliedsbeitrag zu erheben, aus folgender Erfahrung sehr zu: Im Laufe der Zeit habe ich verschiedene Vereine - sozusagen von innen her - kennen gelernt. Und wenn da Geld war, dann haben sich immer wieder Leute reingeschoben, die an dieses Geld ran wollten (und es auch verstanden haben, da ran zu kommen). Da sind dann die eigentlichen Vereinsziele nur noch Feigenblätter gewesen. Ein ziemliches Trauerspiel.
Also da sollte so wenig Geld wie möglich sein.
Und wenn man das so mit fast keinem Geld laufen läßt, dann kann man sich den eingetragenen Verein sparen.
Eberhard
Vereins-Satzung
Ich hatte hier gestern einen Text zur Entwicklung der Vereins-Satzung reingeschrieben. Nachdem ich eine Nacht darüber geschlafen habe, habe ich festgestellt, daß ich den 3. Schritt vor dem 1. gemacht habe. Daher jetzt ein neuer besser durchdachter und strukturierterer Anlauf.
(Den alten Text hebe ich auf und werde ihn zum passenden Zeitpunkt wieder in die Diskussion bringen).
Zuerst einmal geht es um grundlegende Fragen:
1.) Ziele des Vereins
2.) Struktur des Vereins
3.) Mitgliedsbeitrag
ad 1.) Vereinsziele:
EIN Ziel ist ja klar, die Betreuung und Aufrechterhaltung dieses Forums.
Wer wünscht sich noch weitere Ziele? Welche?
Man muß dann überlegen, ob das dazu paßt, wie das zu machen ist.
ad 2.) Vereinsstruktur:
Es gibt da verschiedene Möglichkeiten.
a) Man kann das ganz locker ohne jede feste Regelung machen, so wie es sich gerade je nach personeller Zusammensetzung ergibt.
b) Man kann einen NICHT eingetragenen Verein gründen. Mit Satzung und Regeln, aber ohne behördlichen Verwaltungsaufwand.
c) Man kann die Sache als eingetragenen Verein OHNE Gemeinnützigkeit gestalten.
d) Man kann einen eingetragenen Verein MIT Gemeinnützigkeit anstreben.
ad a) Das wäre mir zu unverbindlich. Ich habe diese Möglichkeit eigentlich nur der Vollständigkeit halber erwähnt.
ad b) Das läßt viele Freiheiten! Ich halte das für eine gut geeignete Startbasis. Da kann man ganz unkompliziert ausprobieren, wie die Regeln funktionieren, ohne bei irgendeiner Änderung gleich zum Registergericht laufen zu müssen. Wenn nötig, kann man später problemlos in die Struktur eines eingetragenen Vereins überwechseln.
ad c und d) Wenn nennenswert Geld ins Spiel kommt, sollte man die Struktur eines eingetragenen Vereins wählen. Der Unterschied zwischen c und d ist, daß man bei c mehr Freiheiten hat. Dafür kann man bei d Spendenquittungen (heißt heutzutage anders) ausgeben.
ad 3.) Geld:
Ein heikles Thema. Ich stimme der Tendenz, einen möglichst niedrigen Mitgliedsbeitrag zu erheben, aus folgender Erfahrung sehr zu: Im Laufe der Zeit habe ich verschiedene Vereine - sozusagen von innen her - kennen gelernt. Und wenn da Geld war, dann haben sich immer wieder Leute reingeschoben, die an dieses Geld ran wollten (und es auch verstanden haben, da ran zu kommen). Da sind dann die eigentlichen Vereinsziele nur noch Feigenblätter gewesen. Ein ziemliches Trauerspiel.
Also da sollte so wenig Geld wie möglich sein.
Und wenn man das so mit fast keinem Geld laufen läßt, dann kann man sich den eingetragenen Verein sparen.
Eberhard
Hallo Frank!
Zuerst einmal sollten wir Vorstellungen über gewünschte Vereinsziele sammeln.
Bitte möglichst konkret formulieren!
Dann sollte eine Einigung über diese möglichen Inhalte erfolgen.
Erst danach sollten wir an die Satzungsformulierung herangehen.
Ich habe vor längerer Zeit mal die Satzung der ASW Nord neu bearbeitet.
Sobald die obigen Voraussetzungen geklärt sind, kann ich die mal heraussuchen und hier reinstellen. Irgendwo habe ich die noch auf meinem Rechner.
Aber bitte erst einmal das Inhaltliche.
LG, Eberhard
Hallo Frank!
Zuerst einmal sollten wir Vorstellungen über gewünschte Vereinsziele sammeln.
Bitte möglichst konkret formulieren!
Dann sollte eine Einigung über diese möglichen Inhalte erfolgen.
Erst danach sollten wir an die Satzungsformulierung herangehen.
Ich habe vor längerer Zeit mal die Satzung der ASW Nord neu bearbeitet.
Sobald die obigen Voraussetzungen geklärt sind, kann ich die mal heraussuchen und hier reinstellen. Irgendwo habe ich die noch auf meinem Rechner.
Aber bitte erst einmal das Inhaltliche.
LG, Eberhard
Hallo Frank!
Ich stimme Dir zu, daß die Gründung ein guter und wichtiger Anfang war!
Etliche Regeln haben sich ja auch schon entwickelt, so daß das Projekt schon gut in Gang ist.
Bisher habe ich die Insektenfreunde-Satzung noch nicht angesehen.
Ich schaue bei Gelegenheit mal rein, aber wie ich schon schrieb: erst einmal das Inhaltliche.
Ziele:
Ich selbst halte das Forums-Projekt für das entscheidende Ziel. Das dient dem Naturschutz, dem Erfahrungsaustausch und der Förderung der Forschung.
Welche weiteren möglichen Ziele sollten noch dazu kommen?
Beitrag:
Zur Beitragsfrage: 10 EURO pro Jahr sind sehr ok.
Wie bei jugendlichen Mitgliedern zu verfahren ist, ist einigermaßen kompliziert. Dazu habe ich bisher noch keine eigene Meinung.
Gruß Eberhard
Hallo Frank!
Ich stimme Dir zu, daß die Gründung ein guter und wichtiger Anfang war!
Etliche Regeln haben sich ja auch schon entwickelt, so daß das Projekt schon gut in Gang ist.
Bisher habe ich die Insektenfreunde-Satzung noch nicht angesehen.
Ich schaue bei Gelegenheit mal rein, aber wie ich schon schrieb: erst einmal das Inhaltliche.
Ziele:
Ich selbst halte das Forums-Projekt für das entscheidende Ziel. Das dient dem Naturschutz, dem Erfahrungsaustausch und der Förderung der Forschung.
Welche weiteren möglichen Ziele sollten noch dazu kommen?
Beitrag:
Zur Beitragsfrage: 10 EURO pro Jahr sind sehr ok.
Wie bei jugendlichen Mitgliedern zu verfahren ist, ist einigermaßen kompliziert. Dazu habe ich bisher noch keine eigene Meinung.
Gruß Eberhard
Hallo Wolfgang!
"Wurde vorab schon in anderen Threads drüber geschrieben."
Hab' ich leider nicht wahrgenommen. Bitte gib mir mal die entsprechenden Hinweise, wo das ist.
"...wichtig, mit in die Satzung zu integrieren, dass bei Vereinsmittgliedern Namen und Anschrift erforderlich sind und hinterlegt werden."
Ja, auf jeden Fall!!!!!!!!!! Und auch Tel.-Nr und eMail.
Ich würde übrigens meinen, daß das auch für alle anderen User gelten sollte (außer für Gäste).
Und damit das durchgehalten wird, bekommt nur der Schreibrechte, der diese Angaben macht.
Grüße Eberhard
Hallo Wolfgang!
"Wurde vorab schon in anderen Threads drüber geschrieben."
Hab' ich leider nicht wahrgenommen. Bitte gib mir mal die entsprechenden Hinweise, wo das ist.
"...wichtig, mit in die Satzung zu integrieren, dass bei Vereinsmittgliedern Namen und Anschrift erforderlich sind und hinterlegt werden."
Ja, auf jeden Fall!!!!!!!!!! Und auch Tel.-Nr und eMail.
Ich würde übrigens meinen, daß das auch für alle anderen User gelten sollte (außer für Gäste).
Und damit das durchgehalten wird, bekommt nur der Schreibrechte, der diese Angaben macht.
Grüße Eberhard