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Fall Maya - Behördliche SachUNkunde?
Es handelt sich hier um einen jungen ca. 1jährigen Golden-Retriever-Mischling.
Der Hund war an einer Spaziergängerin hochgesprungen.
Die Eigentümer hatten sich entschuldigt, aber die Spaziergängerin hatte trotzdem Anzeige erstattet.
Darauf hat das Ordnungsamt, ohne das Tier selbst in Augenschein zu nehmen, diesen als gefährlich eingestuft ("Kampfhund").
Das hat u.a. zur Folge, daß dieser Hund nur noch an der Leine geführt werden darf.
Die Eigentümer des Hundes haben daraufhin eine amtliche(!) "Wesensprüfung" durchführen lassen. Dabei wird das Tier in vielfacher Form provoziert und auf seine Friedfertigkeit getestet.
Der Hund hat das mit Bravour bestanden.
Trotzdem hat das Ordnungsamt seinen Bescheid nicht zurückgenommen.
Das Ganze ist dokumentiert bei VOX in hundkatzemaus 29.05.2010.
Dort kann man sich davon überzeugen, daß dieser Hund nun in der Tat friedlich ist. Wenn man diesen Hund als Kampfhund einstuft, dann müßte man das mit mindestens 95% aller Hunde tun!
Ich bin sicher, daß das eine Fehlentscheidung war. Und ich verstehe was von Hunden! Vielleicht hat der zuständige Bearbeiter eine Hundephobie?
Vielleicht sollte man dort mal nachfragen, wie solche Entscheidungen zu Stande kommen. Und vor allem, warum man die Entscheidung nach einer bestandenen Wesensprüfung nicht revidiert.
Übrigens: Jemand sagte mir, wenn er selbst in so einer Gemeinde wohnen würde, dann würde er sich eine Anfrage sehr überlegen. Er befürchtete, dann vielleicht auf irgend eine andere Weise in Schwierigkeiten gebracht zu werden...
Hier die Kontakte zum zuständigen Amt.
Sekretariat Landrat:
Büro des Landrats:
Email-Zentraleingang:
http://www.ortsdienst.de/Hessen/Hersfeld-Rotenburg/Bad-Hersfeld/Ordnungsamt
http://www.hef-rof.de/kontakt/
http://www.hef-rof.de/kontakt/?rnav=2
Gruß
Insektenbauer
Fall Maya - Behördliche SachUNkunde?
Es handelt sich hier um einen jungen ca. 1jährigen Golden-Retriever-Mischling.
Der Hund war an einer Spaziergängerin hochgesprungen.
Die Eigentümer hatten sich entschuldigt, aber die Spaziergängerin hatte trotzdem Anzeige erstattet.
Darauf hat das Ordnungsamt, ohne das Tier selbst in Augenschein zu nehmen, diesen als gefährlich eingestuft ("Kampfhund").
Das hat u.a. zur Folge, daß dieser Hund nur noch an der Leine geführt werden darf.
Die Eigentümer des Hundes haben daraufhin eine amtliche(!) "Wesensprüfung" durchführen lassen. Dabei wird das Tier in vielfacher Form provoziert und auf seine Friedfertigkeit getestet.
Der Hund hat das mit Bravour bestanden.
Trotzdem hat das Ordnungsamt seinen Bescheid nicht zurückgenommen.
Das Ganze ist dokumentiert bei VOX in hundkatzemaus 29.05.2010.
Dort kann man sich davon überzeugen, daß dieser Hund nun in der Tat friedlich ist. Wenn man diesen Hund als Kampfhund einstuft, dann müßte man das mit mindestens 95% aller Hunde tun!
Ich bin sicher, daß das eine Fehlentscheidung war. Und ich verstehe was von Hunden! Vielleicht hat der zuständige Bearbeiter eine Hundephobie?
Vielleicht sollte man dort mal nachfragen, wie solche Entscheidungen zu Stande kommen. Und vor allem, warum man die Entscheidung nach einer bestandenen Wesensprüfung nicht revidiert.
Übrigens: Jemand sagte mir, wenn er selbst in so einer Gemeinde wohnen würde, dann würde er sich eine Anfrage sehr überlegen. Er befürchtete, dann vielleicht auf irgend eine andere Weise in Schwierigkeiten gebracht zu werden...
Hier die Kontakte zum zuständigen Amt.
Sekretariat Landrat:
Büro des Landrats:
Email-Zentraleingang:
http://www.ortsdienst.de/Hessen/Hersfeld-Rotenburg/Bad-Hersfeld/Ordnungsamt
http://www.hef-rof.de/kontakt/
http://www.hef-rof.de/kontakt/?rnav=2
Gruß
Insektenbauer
Wenn's ALLE trifft, kann man darüber reden.
Aber hier trifft es EINEN Hund.
Und die Auswahl ist, so wie ich das fachlich einschätze, absolut daneben.
Gruß
Insektenbauer
Wenn's ALLE trifft, kann man darüber reden.
Aber hier trifft es EINEN Hund.
Und die Auswahl ist, so wie ich das fachlich einschätze, absolut daneben.
Gruß
Insektenbauer
In Wien müssen Hunde an öffentlichen Orten - das sind etwa Straßen und Plätze, aber auch öffentlich zugängliche Teile von Häusern, Höfen oder Lokalen - einen um den Fang geschlossenen Maulkorb tragen oder an der Leine geführt werden. In öffentlich zugänglichen Parks und auf gekennzeichneten Lagerwiesen müssen sie immer an die Leine. Maulkorbpflicht herrscht an öffentlichen Orten, wo "üblicherweise" viele Menschen anzutreffen sind, etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Restaurants oder bei Veranstaltungen.
und ich pers. finde das auch richtig so.
leider wird das nicht so genau executiert.....
lg
Alexander
In Wien müssen Hunde an öffentlichen Orten - das sind etwa Straßen und Plätze, aber auch öffentlich zugängliche Teile von Häusern, Höfen oder Lokalen - einen um den Fang geschlossenen Maulkorb tragen oder an der Leine geführt werden. In öffentlich zugänglichen Parks und auf gekennzeichneten Lagerwiesen müssen sie immer an die Leine. Maulkorbpflicht herrscht an öffentlichen Orten, wo "üblicherweise" viele Menschen anzutreffen sind, etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Restaurants oder bei Veranstaltungen.
und ich pers. finde das auch richtig so.
leider wird das nicht so genau executiert.....
lg
Alexander